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Laser- und Radarblocker: Die neuen Tricks der Autoraser

Von Gabriel Egger, 12. Juni 2018, 00:04 Uhr
Laser- und Radarblocker: Die neuen Tricks der Autoraser
Die Polizei hat mittlerweile ein Auge für den Trick mit dem Laserblocker. Bild: (vowe)

LINZ. 40 Lenker mit Software gegen Laserpistolen wurden heuer bereits erwischt. Zehn waren es allein vergangenes Wochenende.

Sie werden als zuverlässiger Schutz vor Tempomessungen angepriesen. "Das Gerät erzeugt ein Schutzschild vor Ihrem Auto. So sind Sie sicher ohne Strafzettel unterwegs", steht in der Beschreibung des Online-Shops, der Laserblocker zwischen 600 und 2000 Euro anbietet. In allen Varianten und in allen Farben, und am besten in Kombination mit speziellen Radarwarnern. Der Verkauf dieser "Schummelsoftware" ist legal, der Einbau allerdings nicht.

Trotzdem erwischte die Polizei vergangenes Wochenende bei einer Schwerpunktaktion im Bezirk Linz-Land zehn Lenker, die sich aufgrund ihrer "speziellen Ausrüstung" immun gegen Tempomessungen fühlten. 40 Lenker wurden im laufenden Jahr auf Oberösterreichs Straßen bereits erwischt. Das Gerät im Hosentaschen-Format wird so versteckt eingebaut, dass es bei Verkehrskontrollen nur schwer zu entdecken ist.

"Wir erkennen das sofort"

"Der Laserblocker erkennt den Strahl der Laserpistole, sendet Störsignale und macht die Messung für rund fünf Sekunden unmöglich", sagt Klaus Scherleitner, Leiter der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich. Die Lenker werden durch einen akustischen Warnton auf die Messung aufmerksam gemacht, nutzen die fünf Sekunden, bremsen ab, und fahren mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit weiter.

"Natürlich erkennen wir in den meisten Fällen sofort, dass da etwas nicht stimmt, und halten die Lenker auf", sagt Scherleitner. Meistens handle es sich dabei um Autos der gehobenen Preisklasse. "Es gibt Werkstätten, die den Einbau anbieten. Wir werden prüfen, inwieweit das in Zukunft strafrechtlich belangbar ist", sagt der Landesleiter. Es sei schließlich eine Beihilfe zur Verwaltungsübertretung. Seit Jänner 2017 ist das Mitführen eines solchen Gerätes strafbar – auch wenn es nicht eingeschaltet ist. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5000 Euro, zudem kann die Weiterfahrt bis zum Ausbau untersagt werden. "Da so etwas immer mit Vorsatz passiert, ist davon auszugehen, dass die Strafen auch entsprechend hoch ausfallen", sagt Scherleitner. Auffällig sei auch die steigende Zahl an Radarwarnern. Sie werden im Kühlergrill eingebaut und warnen auch vor mobilen Radarstationen. Verstärkte Kontrollen sollen diesem Trend Einhalt gebieten.

Der Trick mit Laserblocker und Radarwarner

Seit Jänner 2017 ist der Einbau von Laserblockern und Radarwarnern verboten. Trotzdem werden sie weiterhin – oft sehr kostenintensiv – angeboten.

Die Bauteile der Geräte werden meistens ins Fahrzeug geklebt und nicht geschraubt. Über ein kleines Display mit Lautsprecher im Fahrgastraum erfolgt die Warnung durch ein Piepsen oder eine Computer-Stimme.
Wenn die Polizei Laserblocker oder Radarwarner entdeckt, werden sie entweder sofort sichergestellt oder dem Lenker wird die Weiterfahrt bis zum Ausbau der Geräte untersagt. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5000 Euro.

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20  Kommentare
20  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
octan98 (120 Kommentare)
am 13.06.2018 14:54

Die Betreiber der wirklich-guten Geräte werden auch hier ein allfälliges Problemchen nicht am Strassenrand sondern "auf Verwaltungsebene" ebnen...

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 12.06.2018 14:52

Unsere WEICHEIER von Beamten werden da sicherlich humane Strafen verteilen an die vermutlich türkischen oder ex Jugoslawischen brav Steuer zahlenden Mitbürgern. "grrrr"

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jack_candy (7.845 Kommentare)
am 12.06.2018 18:18

Und welcher tatsächliche Fall gibt ihnen den Anlass für dieses bescheuerte Posting?

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rudolfa.j. (3.614 Kommentare)
am 12.06.2018 12:53

Diese Geräte gibst ganz legal,waren in den 60ern am Schwarzmarkt erhältlich

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siebenkant (1.837 Kommentare)
am 12.06.2018 09:09

Das alte Räuber und Gendarm Spiel. Jeder sollte eine Chance haben.

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Zonne1 (3.659 Kommentare)
am 12.06.2018 08:42

Jetzt seids doch nicht so ! Diese tollen Geräte müssen auch produziert und gehandelt und geliefert werden, das ergibt viele wertvolle Arbeitsplätze . Die Wirtschaft muss brummen !!

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Bergretter (2.323 Kommentare)
am 12.06.2018 10:21

Das stimmt, es werden dadurch Arbeitsplätze gesichert, aber nur in China, weil das elektronische Zeugs dort produziert wird.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 12.06.2018 12:08

Du vergisst den Einbau, beim ordentlichen Einbau bist du mehr als einen Tausender zusätzlich los.

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cfrit (1.376 Kommentare)
am 12.06.2018 08:13

"Neue Tricks"- Radarwarner gibt es seit den 60er Jahren

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fai1 (6.012 Kommentare)
am 12.06.2018 08:57

@cfrit
Radarwarner - ja
Radar- und Laserblocker - nein.

Daher bitte sinnerfassend lesen.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 12.06.2018 09:12

Laserblocker gibt es bei uns auch schon seit ca. 10 Jahren.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 12.06.2018 06:59

Es ist traurig dass der Herr Polizist nicht weiß, dass nicht jeder Beitrag eine Beihilfe ist, das Strafrecht fordert für die Beihilfe einen sehr engen Tatbeitrag , außerdem leistet die Werkstätte keinen Beitrag zur Tatbegehung sondern zur Abwehr der Verfolgung bzw Feststellung, wie hat der Herr Polizist seine Dienst Prüfung geschafft?

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phare (2.620 Kommentare)
am 12.06.2018 08:02

Ist es wirklich notwendig, jede gesetzliche Unklarheit ausnützen zu wollen, um Rasen - und dabei das Töten - in Kauf nehmen zu können?

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insegnante (28 Kommentare)
am 12.06.2018 08:27

... und wie haben Sie Ihre Deutschprüfung (Zeichensetzung, Rechtschreibung) geschafft?????

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 12.06.2018 14:23

Damals habe ich mich noch mehr angestrengt war kein Problem , ich hätte noch einen Fetzn in der mündlichen Matura verdauen können, ich habe aber ohnehin in Englisch maturiert und nicht in Deutsch.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 12.06.2018 09:06

Da bereits der Einbau strafbar ist, kann man die Werkstätten sehr wohl belangen.

Es reicht zudem, wenn sie nicht zugelassenen Krimskrams verbauen und ans Bordnetz anschließen, dann erlischt unabhängig davon die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs.

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jago (57.723 Kommentare)
am 12.06.2018 12:09

Logisch, weil dadurch die Gefahr steigt, die vom rasenden Fahrzeug ausgeht.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 12.06.2018 02:30

@Gabriel Egger

Aha, eine "SchummelSOFTWARE" gibts also "in allen Varianten und in allen FARBEN" und als Kastl zum Einbauen?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 12.06.2018 03:39

Der Herr OÖN scheint seine Recherchegrundlage aus diesem älteren (bei Google topplatzierten) Kurier-Artikel bezogen zu haben...

https://kurier.at/chronik/wien/polizei-veraergert-laserblocker-vom-autohaendler/288.458.568

...und dabei nicht übernasert zu haben, dass der Kurier den Begriff "Schummelsoftware" auf etwas ganz anderes bezieht als auf die Warner- und Blockierhardware.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 12.06.2018 03:41

"Der Herr OÖN-Schreiber" - wann wird es im OÖN-Forum endlich mal eine Editiermöglichkeit geben, zumindest für die ersten paar Minuten?

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