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Kremsmünster: Staatsanwalt ermittelt gegen fünf Patres

Von Von Gerhard Lukesch, 16. März 2010, 00:04 Uhr
Staatsanwalt ermittelt gegen fünf Patres
Für die sexuellen Gewalttaten an Schülern im Stift Kremsmünster sind die Staatsanwaltschaft Steyr und die Ermittler des Landeskriminalamtes zuständig. Bild: Weihbold

STEYR/KREMSMÜNSTER. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat gestern offiziell Ermittlungen gegen fünf Patres aus Kremsmünster aufgenommen.

„Wir haben die Selbstanzeige des betreffenden Paters P. um 14 Uhr bekommen. Wir führen den Akt gegen fünf Stiftsangehörige wegen des Verdachtes des Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sowie wegen absichtlicher Körperverletzung“, sagte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr, Andreas Pechatschek den OÖN.

Jetzt wird auch das Landeskriminalamt Oberösterreich, das bereits seit vergangener Woche Vorinformationen von den Fällen hatte, offiziell mit den Ermittlungen beauftragt.

Im Zuge der Recherchen der Staatsanwaltschaft soll jetzt auch geprüft werden, ob Fälle verjährt sind. Der Strafrahmen bei Missbrauch des Autoritätsverhältnisses beträgt drei Jahre Haft, bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen fünf Jahre Haft. Wenn der Missbrauch mit einer schweren Körperverletzung verbunden ist, beträgt der Strafrahmen sogar zehn Jahre Haft.

Wie berichtet, stehen derzeit insgesamt fünf Patres des Stiftes Kremsmünster im Verdacht, sexuelle und andere Gewalttaten an Schülern begangen zu haben. Am 10. März brachten die OÖN den Stein ins Rollen: Ein ehemaliger Internatsschüler erhob schwere Vorwürfe, vor allem gegen Pater A. vom Stift Kremsmünster. Einen Tag später gab der Abt des Stiftes, Ambros Ebhart, in einer Pressekonferenz die Suspendierung von Pater A. und zwei weiteren Patres bekannt.

Dann ging Pater P., der in den 1990er Jahren Schüler sexuell missbraucht haben soll, in die Offensive und brachte gestern die Selbstanzeige zur Polizei Kremsmünster. Diese leitete das Schriftstück an die Staatsanwaltschaft Steyr weiter, die Taten könnten noch nicht verjährt sein.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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hubsssi (826 Kommentare)
am 16.03.2010 10:03

lauter perverse Typen die da Ihre kranken Phantasien an unschuldige Kindern auslassen. Sperrt diese Psychos endlich lebenslang hinter Gittern!

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( Kommentare)
am 16.03.2010 11:28

Geht leider nicht - denn offensichtlich genießen Klöster, Stifte, Kirchen,... Immunität vor dem Gesetz (ähnlich der Diplomaten)
Anders ist es nicht zu erklären, daß es Jahrzehntelang trotz Anzeigen und Wissen über Missbrauch zu keiner Verurteilung vor dem Gesetze kam, sondern im ungünstigsten Fall nur zu Versetzungen od. Rückzug in ein anderes Kloster!

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luftifranz (1.102 Kommentare)
am 16.03.2010 11:36

die Kirche,Klöster und noch so manche Göttliche Einrichtung haben scheinbar Narrenfreiheit. Aber früher waren die Kirchefürsten welche Hexen verbrannt haben, heute zeichnen sie sich durch eben modernere Vorfälle aus. Missbrauch von Kindern,Schülern und das Auge des Gesetzes sieht zu.

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