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Kind angefahren und geflüchtet: Lenker ausgeforscht

Von nachrichten.at, 11. Juni 2018, 19:06 Uhr
Die Unfallstelle in Enns Bild: (Alexander Schwarzl)

ENNS. Ein 13-Jähriger wurde von einem Pkw erfasst und erlitt Verletzungen unbestimmten Grades. Der Fahrzeuglenker flüchtete.

Ein 13-Jähriger aus Enns wollte am gestrigen Sonntag gegen 22:20 Uhr in Enns eine Straße im Bereich der Zufahrt zum McDonalds Enns überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn wurde er von einem hellen Kleinwagen erfasst, gegen die Windschutzscheibe geschleudert und blieb anschließend auf der Fahrbahn liegen. 

Der Schüler erlitt dabei Verletzungen unbestimmten Grades und wurde von der Rettung in das Kinderkrankenhaus nach Linz eingeliefert. Laut Zeugenangaben hielt der Lenker des Pkw zwar kurz an und stieg aus, setzte aber anschließend seine Fahrt Richtung Linz fort.

Pkw in Tiefgarage abgestellt

Am Montag konnte der flüchtige Lenker ausgeforscht werden. Ein Zeuge des Unfalls hatte sich das Kennzeichen notiert und sich am Nachmittag bei der Polizei gemeldet. Diese konnte somit die Polizei die Zulassungsbesitzerin, eine 40-Jährige aus Enns, ausforschen.

Sie war allerdings nicht selbst gefahren, sondern hatte ihr Auto am Vorabend einem Bekannten geliehen. Der 58-Jährige aus Asten hatte ihr sogar von dem Unfall erzählt. Er gab an, dass er ausgestiegen sei und gefragt habe, ob der junge Mann verletzt sei. Da der Verunfallte dies verneint habe, sei er weitergefahren. 

Danach wurde das Auto in einer Tiefgarage in Asten abgestellt, laut der Zulassungsbesitzerin, damit "die Nachbarn das beschädigte Fahrzeug nicht sehen". Der 58-Jährige wird nach der Einvernahme an die Staatsanwaltschaft Steyr und an die zuständige Behörde angezeigt. Die 40-jährige Zulassungsbesitzerin wird ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Steyr angezeigt.

Video:

 

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10  Kommentare
10  Kommentare
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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.06.2018 02:59

Ich kenne das Strafmaß für Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung nicht. Aber ich hoffe, das wird so richtig, richtig teuer.
Und für die Frau wegen Beihilfe gleich mit.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 11.06.2018 20:52

Was macht ein Dreizehnjähriger um halb elf auf der Straße?

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( Kommentare)
am 11.06.2018 21:40

Koal,
ist das wirklich deine Hauptsorge in dieser Angelegenheit?
Was ein 13-Jähriger um Halbelf auf der Strasse machen kann.
Für dich armen Kerl gibts nur "Schulschwänzen". Also, denke lieber nicht nach, es täte dir sehr sehr weh in deiner Voreingenommenheit und ändern würds für dich auch nichts. Schreib brav weiter so,
HarbachKoal!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 11.06.2018 23:51

Dass er um halber in der Nacht Schulschwänzer ist nicht meine größte Sorge.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.06.2018 03:00

Ist das wirklich das einzige, das dir dazu einfällt???

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Cogitare (1 Kommentare)
am 11.06.2018 20:11

Einen Menschen zu verletzen und dann Fahrerflucht zu begehen ist im Straßenverkehr wohl das Allerletzte. Der mittlerweile ausgeforschte Fahrerflüchtige ist mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen. Dennoch stellt sich die Frage, warum sich ein 13-Jähriger um 22:20 Uhr offenbar ALLEINE im Straßenverkehr bewegt, wo er doch lt. oö. Jugendschutzgesetz spätestens um 22:00 Uhr zu Hause sein muss. Und fraglich ist auch, warum diese Tatsache in der Berichterstattung schlicht und einfach nicht erwähnt wird...

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 11.06.2018 22:55

das ist wohl das kleinste Problem, die Hauptpriorität liegt hier ganz wo anders und wenn die Dame meint, ihr sichtbar kaputtes Auto in der Tiefgarage verstecken zu müssen, dann wird man die auch noch genau befragen müssen.
So ein Verhalten ist unmöglich und nur darum geht es. Denen gehört die volle Breitseite von Fahrerflucht und Behinderung der Aufklärung aufgebrannt.

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BMO (12 Kommentare)
am 12.06.2018 16:44

Dem kann ich nur beipflichten.
Unfall mit Fahrerflucht ist strafrechtlich zu verfolgen. Aber auch die Aufsichtspflicht der Eltern des 13Jährigen ist zu hinterfragen. Damit machen sie sich mitverantwortlich, was jedoch die Schuld des Autolenkers nicht schmälert.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 11.06.2018 20:10

Der Fahrzeughalter haftet mit. So muss es sein!

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spoe (13.502 Kommentare)
am 11.06.2018 20:25

Das macht die Haftpflichtversicherung des PKW.

Wegen Strafvereitelung wird sie sich verantworten müssen.

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