Keine Anklage gegen Arzt nach tödlichem Unfall
LINZ. Ein tödlicher Verkehrsunfall mit Fahrerflucht hat für den Lenker keine rechtlichen Konsequenzen. Denn ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Arzt aus Linz zum Unfallzeitpunkt Unzurechnungsfähigkeit, weshalb das Verfahren jetzt eingestellt wurde.
Dem Mann wurde fahrlässige Tötung und im Stich lassen eines Verletzten vorgeworfen. Der Unfall geschah am 18. Juli 2011 im Urfahraner Stadtteil St. Magdalena. Der damals 62-Jährige wollte eine Kreuzung queren. Dabei prallte er gegen eine Ampel und sein Wagen erfasste in der Folge die Pensionistin. Die 87-Jährige starb am Unfallort, während der Arzt in eine Werkstatt fuhr. Weil der geflüchtete Lenker sein Nummernschild verloren hatte, konnte er rasch ausgeforscht werden. Der Mediziner gab an, dass er seit Jahren ein Bluthochdruckmedikament eingenommen hätte und deshalb bei dem Unfall kurz bewusstlos war. „Ein Einfluss der Medikamente auf den Fahrer konnte nicht nachgewiesen werden“, sagt ein Linzer Staatsanwalt.
Vor der Disziplinarkommission der Ärztekammer muss sich der Mann jedoch verantworten, ein Verfahren läuft bereits: „Normalerweise warten wir das Gerichtsverfahren ab. In diesem Fall werden wir uns das psychiatrische Gutachten ansehen und die unabhängige Kommission prüft, ob der Arzt der Standesehre entspricht und seine Zulassung behalten kann“, sagt Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer OÖ. In den vergangenen zehn Jahren sind vier Mediziner im Bundesland aus der Ärzteliste gestrichen worden.