Kein Geheimnisverrat: Gemeinderat freigesprochen

Von nachrichten.at/staro   11.Oktober 2017

Leser von nachrichten.at kennen den Fall. In Pasching ging es im Vorjahr um den Um- und Ausbau der Plus City. Das Unternehmen regte deswegen bei der Gemeinde die Änderung des Flächenwidmungsplanes an, den der Gemeinderat beschließen muss. Dazu wurden auch Stellungnahmen der Raumordnungsabteilung der oberösterreichischen Landesregierung eingeholt. Und diese Stellungnahmen seien negativ gewesen, sagt Helmut Hofstadler, der Fraktionsobmann der „Liste Fritz Böhm“. Die Kritik sei aber im Amtsbericht des Bürgermeisters nirgendwo zu lesen gewesen und daher habe er in einer Aussendung die Medien informiert, dass die Angaben des Bürgermeisters nichts stimmen würden. Im Anhang der Presseinformation verschickte der Obmann auch die Unterlagen der Raumordnungsabteilung.

Diese Unterlagen, die im Umwidmungsverfahren den Stellenwert eines Gutachtens haben, habe der Angeklagte ausschließlich kraft seines Amtes zur Verfügung gestellt bekommen und er wäre im Vorfeld der Gemeinderatssitzung zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Es seien aber keinerlei Interessen dabei verletzt worden, betonte Richter Hödlmoser bei der Urteilsverkündung: keine berechtigten privaten Interessen, zumal die Plus City im Umwidmungsverfahren keine Parteistellung genieße. Und auch keine öffentlichen Interessen: „Denn dass durch die Preisgabe der Unterlagen eine ordnungsgemäße Entscheidung des Gemeinderates über Änderung des Flächenwidmungsplans nicht mehr möglich gewesen wäre, war hier überhaupt nicht der Fall.“ Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.