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Kein Geheimnisverrat: Gemeinderat freigesprochen

Von nachrichten.at/staro, 11. Oktober 2017, 12:21 Uhr

LINZ. Ein Abgeordneter des Paschinger Gemeinderats ist vom Vorwurf, ein Amtsgeheimnis verletzt zu haben, am Mittwoch freigesprochen worden. Der 67-Jährige hatte im Zuge eines Flächenwidmungsverfahrens Unterlagen an die Medien verschickt.

Leser von nachrichten.at kennen den Fall. In Pasching ging es im Vorjahr um den Um- und Ausbau der Plus City. Das Unternehmen regte deswegen bei der Gemeinde die Änderung des Flächenwidmungsplanes an, den der Gemeinderat beschließen muss. Dazu wurden auch Stellungnahmen der Raumordnungsabteilung der oberösterreichischen Landesregierung eingeholt. Und diese Stellungnahmen seien negativ gewesen, sagt Helmut Hofstadler, der Fraktionsobmann der „Liste Fritz Böhm“. Die Kritik sei aber im Amtsbericht des Bürgermeisters nirgendwo zu lesen gewesen und daher habe er in einer Aussendung die Medien informiert, dass die Angaben des Bürgermeisters nichts stimmen würden. Im Anhang der Presseinformation verschickte der Obmann auch die Unterlagen der Raumordnungsabteilung.

Diese Unterlagen, die im Umwidmungsverfahren den Stellenwert eines Gutachtens haben, habe der Angeklagte ausschließlich kraft seines Amtes zur Verfügung gestellt bekommen und er wäre im Vorfeld der Gemeinderatssitzung zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Es seien aber keinerlei Interessen dabei verletzt worden, betonte Richter Hödlmoser bei der Urteilsverkündung: keine berechtigten privaten Interessen, zumal die Plus City im Umwidmungsverfahren keine Parteistellung genieße. Und auch keine öffentlichen Interessen: „Denn dass durch die Preisgabe der Unterlagen eine ordnungsgemäße Entscheidung des Gemeinderates über Änderung des Flächenwidmungsplans nicht mehr möglich gewesen wäre, war hier überhaupt nicht der Fall.“ Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. 

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10  Kommentare
10  Kommentare
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ErnstSperl (70 Kommentare)
am 11.10.2017 17:27

Flächenwidmungspläne wirken auf die Umwelt, Gutachten dazu sind daher Umweltinformation.

Umweltinformationen müssen jedem auf Anfrage zugänglich gemacht werden, sie können daher nicht „geheim“ sein, siehe http://www.riedau.info/gr20100121ag.htm

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xolarantum (2.762 Kommentare)
am 11.10.2017 17:10

jaja die medien... gefühlte 80 % aller artikel könnten getrost gestrichen werden,
soviel kas & topfm ist bereits zu lesen, es gibt bereits augenbeschwerden !

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pepone (60.622 Kommentare)
am 11.10.2017 15:26

jetzt wird das Geheimnis abgeschafft ...
Spione braucht es auch keine mehr ...
und der Geheimdienst wird aufgelöst ...
VOLLE Transparenz wird installiert (hinter den Milchgläser ) zwinkern zwinkern

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 11.10.2017 14:48

Isser eingfahrn, der rote Mayr mit´m roten Petzenkapperl

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jago (57.723 Kommentare)
am 11.10.2017 14:40

Die Urteilsbegründung ist (im Artikel) so sachlich, dass sogar ich sie verstanden habe grinsen

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( Kommentare)
am 11.10.2017 14:12

Das hätten's gern gehabt,
ihn auf diese Weise mundtot zu machen -
sollen doch Flächenwidmungen dieser Art
möglichst geheim gehalten werden !

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zukunft001 (706 Kommentare)
am 11.10.2017 14:10

Alle diese Geheimniskrämereien gehören auf alles Ebenen sofort ersatzlos abgeschafft; auach mit ein Grund, warum Politik(er) ein gar so schlechter -ruf vorauseilt. Meistens ja auch nicht unbegründer, denn nur vor Wahlen ist das Allgemeinwohl im Vordergrund der Argumentation, nachher blüht die Beziehungskiste -bei uns oft verniedlichend Freunderlwirtschaft genannt- mit Hang zur Korruption.

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 11.10.2017 12:46

Jetzt wird also man schon angeklagt, wenn man bewusste Falschaussagen eines Bürgermeisters in Amtsberichten öffentlich richtig stellt. Das liefert kein gutes Bild der "unabhängigen" StA ab.

Gut, dass es einen Freispruch gegeben hat.

Und was passiert mit dem Verfasser des falschen Amtsberichts, hat diese gar keine Konsequenzen? Schützt das Amtsgeheimnis vor Strafen?

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jago (57.723 Kommentare)
am 11.10.2017 14:37

> Schützt das Amtsgeheimnis vor Strafen?

ja

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Bawlo (609 Kommentare)
am 11.10.2017 12:42

Die Größeren haben immer mehr Na.....,in so Sachen!
Ein kleiner wird wegen jeden kleinen Schmarrn (Schwerwiegende Sachen ausgeschlossen!)angepatzt!

Ist in meinen Augen nicht gerecht!!

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