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Kanaldeckel entfernt: Verdächtiger stellte sich 

23. Juli 2018, 08:41 Uhr
Bild: Weihbold

LOSENSTEIN. Einer der beiden Jugendlichen, die am Samstagabend auf der Ennsbrücke in Losenstein (Bezirk Steyr-Land) vier Kanaldeckel entfernt und in den Fluss geworfen haben sollen, stellte sich am Sonntag der Polizei. 

Den 17-Jährigen brachte das schlechte Gewissen dazu, gemeinsam mit seinen Eltern zur Polizei zu gehen und Selbstanzeige zu erstatten. Wie berichtet hatte in der Nacht auf Sonntag ein Autofahrer die Polizei verständigt, dass auf der Ennsbrücke vier Kanaldeckel fehlten. Der Lenker gab an, dass er einige Stunden zuvor bereits einmal über die Brücke gefahren sei und zwei Burschen gesehen habe, einer von beiden habe ein Kanalgitter in den Händen gehalten. Er habe die beiden angesprochen, worauf der Jugendliche das Gitter wieder zurückgelegt habe. 

Gegenüber der Polizei gab der 17-Jährige an, dass er gemeinsam mit einem 16-jährigen Freund ein Fest in Losenstein besucht habe, die beiden hätten dort reichlich Alkohol getrunken. Gegen 20.30 Uhr gingen sie ins Ortszentrum um Geld abzuheben. Auf dem Rückweg zur Veranstaltung entfernten die beiden die vier Kanalgitter und warfen sie in die Enns. Einen Grund dafür konnte der Jugendliche nicht nennen. Die beiden Verdächtigen werden angezeigt. 

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 23.07.2018 16:17

Hochachtung vor dem Mut sich zu stellen.

Dss Gewissen funktionierte noch.
Alles Gute.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 23.07.2018 14:48

Eine blöde nicht zu rechtfertigende Rauschgeschichte, wird sicher auch hart abgestraft.

Einen positiven Aspekt den man herauslesen konnte: Die Kommunikation mit den Eltern passt anscheinend, was ja nicht so selbstverständlich in diesen Alter ist.

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 23.07.2018 14:39

Kanaldeckel oder Kanalgitter?
Da ist doch ein Unterschied - oder?

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.07.2018 13:16

OT: Kanaldeckel in den Händen gehalten - nix für mich, viel zu schwer.

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jago (57.723 Kommentare)
am 23.07.2018 11:37

Ist das Alkoholverbotsalter gleich mit der Volljährigkeit?

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( Kommentare)
am 23.07.2018 10:41

Übermut tut selten gut.

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futzi (1.538 Kommentare)
am 23.07.2018 10:14

Respekt

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Joob (1.367 Kommentare)
am 23.07.2018 10:00

Das zeigt wieder, dass ein Alkoholverbot bis 18 Jahre festgelegt sein soll ! Und dies auch strenger kontrolliert wird.

Ich weiß schon auch ältere Personen machen im Rausch so manch blöde Sachen - auch die gehören bestraft. (Selbst erelebt, wo Betrunkene die Rettung behindert haben!!)

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 23.07.2018 08:59

Den ganzen Aufwand bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, plus einer saftigen Strafe von denn Jugendlichen bezahlen lassen. Dummheit und Übermut kostet nun einmal was.

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