Jäger schoss auf dem Traunuferradweg auf einen Hund

Von Christopher Buzas   14.November 2013

Diesen Spaziergang vergisst Alexander H. wohl sein Leben lang nicht mehr. Als er am Montagnachmittag mit dem Hund seiner Lebensgefährtin auf dem Traunuferradweg Gassi geht, lässt er den Neufundländermischling namens Milan von der Leine.

"Ich habe ein Auto bemerkt und den Hund gerufen. Er ist zu mir zurückgelaufen, da hat es auf einmal einen Schnalzer gemacht. Ich habe mich zuerst nicht ausgekannt, was los ist", sagt Alexander H. Der Hund sackt zusammen, rappelt sich wieder auf und legt die restlichen Meter zu dem Linzer zurück. "Da habe ich gesehen, dass er eine große Wunde am Bauch hat."

Stundenlange Operation

Wie sich kurze Zeit später herausstellte, hatte ein Jäger den drei Jahre alten Neufundländermischling aufgrund der Dunkelheit offenbar mit einem Wildtier verwechselt und auf den Hund, vermutlich mit einem Gewehr, geschossen.

Der Jäger, der sich gegenüber den OÖNachrichten nicht zu dem Vorfall äußern wollte, half bei der Erstversorgung des Tieres, das fünf Stunden operiert werden musste und nach wie vor in Lebensgefahr schwebt, mit. "Er hat sich Tausend Mal entschuldigt", sagt H. Das Unverständnis des Linzers über die Aktion des Schützen ist dennoch groß. "Es kann nicht sein, dass er hier im Finstern schießt. Auf dem Traunuferradweg sind ja auch viele Spaziergänger und Radfahrer unterwegs."

Die Besitzerin des schwer verwundeten Tieres und ihr Lebensgefährte haben nach dem Vorfall die Polizei eingeschaltet. "Wir können den Vorfall bestätigen. Wir können aber noch nicht mehr dazu sagen, da die Ermittlungen noch andauern", hieß es gestern bei der Pressestelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich. Außerdem wurde der oberösterreichische Landesjagdverband informiert. "Wir werden mit den Behörden kooperieren. Ein solches Verhalten eines Jägers findet keine Deckung von uns", sagt Geschäftsführer Christopher Böck.

Die Angelegenheit wird in den kommenden Tagen wohl auch die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land beschäftigen. Dem Schützen droht der Entzug seiner Jagdkarte, dazu könnte er wegen Gemeingefährdung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.