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Ist ein strenges Glücksspielgesetz vollziehbar?

03.April 2010

Spielautomaten in Tankstellen, Gasthäusern, Wettcafés: Das so genannte „kleine Glücksspiel“ ist in Oberösterreich sehr beliebt. Und es ist illegal. Noch. Denn im April soll das Glücksspielgesetz novelliert, und der „Einarmige Bandit“ legalisiert werden. Der Staat verspricht sich davon ein Ende des Automaten-Wildwuchses sowie steuerliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 50 Millionen Euro. Aber auch die Spieleinsätze sollen erhöht werden. Schuldnerberater und Psychologen schlagen Alarm.

Frank F., Spielsüchtiger (Will anonym bleiben)

Nein. Es ist für einen Spielsüchtigen egal, wo und wie viele Automaten herumstehen, er wird immer spielen. Oder zumindest den Drang dazu verspüren. Ich bin generell für ein absolutes Automatenverbot – immerhin ist Heroin ja auch nicht erlaubt. Automaten haben ein gleich hohes Suchtpotenzial, wenn nicht höher. Aber das ist dem Staat egal, immerhin kassiert er mit. Kontrollieren kann man Glücksspiele ohnedies nicht, denn in der Branche gibt es keine ehrlichen Menschen. Da werden Automaten zurückgedreht, damit der Umsatz verschleiert wird. Ich kenne Menschen, die so etwas machen. Sobald es ein Gesetz gibt, gibt es auch Schlupflöcher. Es wird immer jemanden geben, der diese Lücken ausnützt.

Reinhold Lopatka, Finanzstaatssekretär (VP)

Das neue Glücksspiel-Gesetz stellt den Spielerschutz in den Mittelpunkt und wird illegales Glücksspiel wirkungsvoll bekämpfen. Mit der SOKO-Glücksspiel wird weitaus strenger kontrolliert und dem illegalen Glücksspiel ein Ende gesetzt.
In Zukunft müssen alle illegalen Automaten mit dem Bundesrechenzentrum vernetzt werden. Somit wird es möglich sein, alle Geräte zu jeder Zeit zentral zu überwachen. Durch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen wird Österreich mit diesem Gesetz in Europa zu den Ländern mit den strengsten Spielerschutzstandards zählen.

Franz Mittmannsgruber, Wirtschaftskammer-Angestellter

Die Prohibitionszeit in den USA hat gezeigt, dass verbreitete Bedürfnisse durch ein Verbot nicht verschwinden. Wo es Nachfrage gibt, gibt es auch ein Angebot, legal oder illegal. Öffentliche Interessen können nur durch Reglementierung, nicht durch Verbote erreicht werden.
Vor allem das Automatenspiel kann nur durch eine klare, vollziehbare Regelung für ein „kleines Spiel“ in einem sozial verträglichen Rahmen gehalten werden. Mobilität und Internetdienste ersetzen sonst das Angebot der Gastronomie, vernichten heimische Arbeitsplätze und Unternehmen.

Reinhard Rohregger, Wettbüro-Angestellter

Ja, das Gesetz ist sicher vollziehbar. Wir werden ohnehin ständig kontrolliert von der Bezirkshauptmannschaft. Da kommt ein Beamter, der sich die Unterlagen der Automaten aushändigen lässt und schaut, ob für alle Geräte die Genehmigungen vorliegen und welche Spiele darauf sind. Alle Automaten sind online, sodass eine Kontrolle durch das Finanzamt jederzeit möglich ist. Es wird ohne Voranmeldung darauf zugegriffen, und die Behördenvertreter kommen zu uns, falls etwas nicht passen sollte.
Wir nehmen das Gesetz sehr ernst und haben selbst keine Freude mit schwarzen Schafen, weil diese den Ruf der seriösen Anbieter ruinieren.

Hermann Feldbacher, SicherheitsDirektion

Der präventive Charakter ist durch das neue Glücksspielgesetz auf jeden Fall gegeben. Ob es vollziehbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Polizei braucht eindeutige Befugnisse. Im Gesetz sollte beispielsweise stehen, dass die Polizei ungehindert die Räume betreten darf, in denen Automaten aufgestellt sind. Zum Zweiten sollte es die Auflage geben, dass der Aufsteller, in dem Fall der Lokalbetreiber oder sein Vertreter, die Unterlagen über die Bewilligung der Behörde vorzeigen muss.
Der Glücksspiel-Paragraf 168 im Strafgesetzbuch kam in den vergangen Jahren bei uns in Oberösterreich kaum zur Anwendung. Wir hatten nur zwei Anzeigen und nach langen Gutachterverfahren ist nichts herausgekommen.

Doris Hummer, Jugend-Landesrätin (VP)

Verbote führen oft in die Illegalität. Daher werden die rechtliche Klarstellung und die damit verbundenen strengen Kontrollen, die im neuen Glücksspielgesetz vorgesehen sind, grundsätzlich von mir begrüßt.
Vorrang hat für mich als Jugendlandesrätin aber, dass Jugendliche auf die Gefahren hingewiesen werden. Dazu bietet das Jugendreferat des Landes Oberösterreich eine Vielzahl von Beratungen und auch spielpädagogisch wertvolle Angebote wie Spieltage oder Ferienspiele.

Franz Weismann, Volksschullehrer

Ob das Gesetz im Endeffekt kontrollierbar ist, das kann ich schwer beurteilen, weil ich damit auch noch nie in Berührung gekommen bin. Wenn aber angeblich jetzt schon so viele illegale Automaten in Oberösterreich stehen, bleibt die Frage, wie wurde bis jetzt kontrolliert?
Wobei ich der Meinung bin, dass es sehr wichtig wäre, wenn das Glücksspiel sozusagen aus dem öffentlichen Leben wie Gasthäusern oder Tankstellen überhaupt verschwindet. Nicht nur, weil für die Umsätze dort keine Steuern bezahlt werden. Die Versuchung für alle, die anfällig auf Glückspiele sind und auch für neugierige Jugendliche, ist meiner Meinung nach einfach zu groß.

Siegfried Dattl jun., Unternehmer

Ich bin für Regeln, die sicherstellen, dass alle Automaten die Umsätze korrekt melden. Das Gesetz muss klar formuliert sein. Bisher haben findige Leute immer einen Weg gefunden, das Gesetz zu umgehen. Das ist wettbewerbsverzerrend. Dieser Praxis kann man sich als großer Marktteilnehmer nicht entziehen.
Wir haben in Oberösterreich 200 Spielautomaten aufgestellt, die von diesem Gesetz betroffen sind. Das durchschnittliche Einspielergebnis von 4000 Euro je Gerät, von dem oft die Rede ist, ist falsch. Der tatsächliche Gewinn liegt weit darunter.

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