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Innviertler Grundbesitzer will heute Jagdverbot erkämpfen

Von Alfons Krieglsteiner   08.Oktober 2015

Werner Scherhaufer aus St. Aegidi besitzt ein 1,6 Hektar großes Grundstück. Eine Wald- und Wiesenfläche, auf der der 59-jährige Betriebselektriker aus tierethischen Gründen die Ausübung der Jagd verbieten will. Vor zwei Wochen hat er bei der BH Schärding die Jagdfreistellung beantragt. Heute um 8.30 Uhr ist er zum Gesprächstermin bestellt. Der Jurist Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins, wird ihn begleiten.

Tatsächlich werden in Österreich Grundbesitzer dazu verpflichtet, ihren Grund bejagen zu lassen. Ausgenommen sind nur besiedelte Flächen, Friedhöfe, Verkehrsadern und Gebiete um Erholungsheime. Doch diese Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einer Reihe von Entscheidungen als verfassungs- und menschenrechtswidrig bezeichnet worden. In Deutschland gibt es seit 2012 bereits Dutzende Fälle, in denen die Zwangsbejagung untersagt wurde.

Der Weg durch die Instanzen

Bei Flächen, die kleiner als 115 Hektar sind, wird das Jagdrecht von einer Gemeindejagd ausgeübt. In so eine Jagd ist auch Scherhaufers Grundstück eingegliedert. Das will der 59-Jährige jetzt untersagen. Sein Grundstück soll zum "jagdrechtlich befriedeten Bezirk" werden. Der Innviertler ist der erste Grundbesitzer in Oberösterreich, der das auf dem Weg durch die Instanzen durchfechten will. In Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten gibt es schon mehrere Antragsteller, ein Kärntner Fall landete bereits beim Verfassungsgerichtshof. Der muss nun entscheiden, ob das Jagdrecht, wie in Deutschland, entsprechend geändert wird.

"Ich esse kein Fleisch, auch meine Frau und meine beiden Kinder sind Vegetarier", sagt Scherhaufer: "Für mein Essen soll kein Tier sterben, schon gar nicht auf meinem Grund und Boden!" Er rechnet damit, dass die Bezirksbehörde heute vorschlagen wird, "dass ich mein Grundstück einzäune". Dann wäre dort die Jagd verboten: "Aber ich will keinen Zaun, denn das Wild soll auch künftig zu mir kommen können."

 

Wildverbiss und Seuchen

Zwölf Grundbesitzer gebe es derzeit in Österreich, die ihre Flächen nicht mehr zwangsbejagen lassen wollen, sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des oberösterreichischen Landesjagdverbandes.

„Doch wer die Jagd auf seinem Grundstück verbieten will, muss auch die Folgen in Kauf nehmen – etwa Wildverbiss oder Tierkrankheiten und Parasiten“, sagt Böck.

Richtig sei, dass ins deutsche Bundesjagdgesetz bereits das EGMR-Urteil übernommen wurde. Doch dort werde jede einzelne Fläche „sehr genau angeschaut und keinesfalls automatisch ein Jagdverbot erlassen“.

 

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25. April 2024