In Zukunft weniger Hürden für Waldbesitzer
LINZ. Naturschutz-Novelle bringt Erleichterungen im Forststraßen-Bau.
Bisher braucht es für die Errichtung von Forststraßen ein oftmals aufwendiges Bewilligungsverfahren. Es gilt, zahlreiche Paragrafen des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes einzuhalten. Dies geht so weit, dass "eine Bewilligung sogar für das Einschlagen eines Pflockes erteilt werden muss", sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP). Gemeinsam mit Gottfried Schindlbauer, Leiter der Abteilung Naturschutz, stellte er gestern einen Novellenentwurf vor, der einige Verfahren in Zukunft vereinfachen soll. "Unsere Natur muss geschützt werden. Der Weg dorthin darf aber kein Dickicht sein, sondern muss effektiv und transparent werden", so Naturschutzreferent Haimbuchner.
Vereinfachte Bedingungen
Eine der angestrebten Vereinfachungen ist die wegfallende Bewilligungspflicht für den Großteil der Forststraßen. Ausnahme: jene, die durch sensible Waldgebiete wie etwa Schluchtwälder, Europa- und Naturschutzgebiete oder durch Auwälder führen. Das ist unter anderem am Dachstein oder in den Voralpen der Fall.
"Das betrifft nur rund 30 Prozent der Wälder in Oberösterreich. In Schutzwäldern ist die Forstwirschaft untergeordnet", sagt Schindlbauer. Haimbuchner fügt an, dass Forststraßen zur Holzbringung unerlässlich seien und die Bewilligungen dafür "größtenteils freigegeben" würden.
Eine weitere Neuerung durch die Gesetzesnovelle stellt auch die Verfahrensbeteiligung und Rechtsmittelbefugnis für anerkannte Umweltorganisationen (NGOs) dar. Dies gilt für alle EU-rechtlichen Themen. Allerdings müssen die NGOs mindestens drei Jahre in Oberösterreich ansässig und gemeinnützig sein.
Der Novellenentwurf geht demnächst in Begutachtung. (sc)
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