"Im Wohngebiet sollte das Imkern erleichtert werden"
LINZ. Rechtsexperte Maximilian Liedlbauer erklärt im OÖN-Gespräch die juristischen "Hürden" auf dem Weg zur Bienenhaltung.
Grund zur Freude für Imker-Präsident Johann Gaisberger: "Vergangenen Mittwoch haben wir erstmals die 8000er-Grenze an Mitgliedern erreicht", sagte er gestern den OÖNachrichten. Zu danken sei das der großen Resonanz auf unsere Initiative "Retten wir die Bienen". Sie habe viele Menschen im Land dazu animiert, "es selber mit dem Imkern zu probieren", sagt Gaisberger. Wie’s geht und welche rechtlichen Hürden man dabei zu überwinden hat, erklärt Maximilian Liedlbauer, Referent für "Organisation und Recht" bei den Imker-Facharbeiterkursen und Gaisbergers Vorgänger an der Spitze des Verbandes.
1. Kann jeder Imker werden? Ja, denn anders als bei Jagd und Fischerei wird keine Prüfung verlangt. Mit dem oberösterreichischen Bienenzuchtgesetz sollte man sich aber vertraut machen. Will man beim Imkern dann Erfolg haben, sollte man jedenfalls die Grund- und Basiskurse des Landesverbandes besuchen und sich des Beistands eines erfahrenen Imkers versichern.
2. Ist Imkern im Wohngebiet erlaubt? Im Wohngebiet ist jede Haltung von Nutztieren verboten, weil die Nachbarn beeinträchtigt werden könnten. Das gilt nach derzeitiger Auslegung des Raumordnungsgesetzes durch den zuständigen Beamten der Landesbehörde. Er beruft sich auf eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Ausgenommen sind nur Bienenhaltungen, die schon jahrzehntelang bestehen und deshalb "ortsüblich" sind. Das ist der Grund, warum es in Wohngebieten zu wenig Bienen gibt. Wir drängen deshalb darauf, die Bienenhaltung im Wohngebiet zu erleichtern. Bis zu fünf Völker sollte man dort halten dürfen, wie es ja auch vor dem Raumordnungsgesetz noch erlaubt war und wie es bei "gutem Willen" auch der Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechen würde.
3. Wo kann man seine Bienenvölker problemlos aufstellen? Überall dort, wo der Flächenwidmungsplan "Dorfgebiet" und "Grünland" vorsieht. "Dorfgebiet" ist das typische "Bauernland", also am Ortsrand oder in einer Streusiedlung, umgeben von Land- und Forstwirtschaft. Und "Grünland" meint alle rein landwirtschaftlich genutzten Flächen.
4. Darf ich in meinem Garten mit der Bienenhaltung beginnen? Möglich ist es, aber empfehlenswert ist das Einholen des ausdrücklichen Einverständnisses der Nachbarn.
5. Welche Abstände sind einzuhalten? Entscheidend ist jener Nachbar, dessen Grundgrenze in Flugrichtung der Bienen liegt. Da gilt ein Mindestabstand von zehn Metern im Halbkreis vor dem Stock. Zehn Meter deshalb, weil die Bienen erst dann höher fliegen, als ein Mensch groß ist. Steht ein mindestens 2,50 Meter hoher, dichter Zaun an der Grundstücksgrenze, reicht ein Mindestabstand von vier Metern, weil sie dadurch gezwungen werden, früher aufzusteigen. Der Mindestabstand zu Spitälern, Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Freibädern beträgt 50 Meter.
6. Ist der Imker strafbar, wenn jemand im Vorbeigehen gestochen wird und einen allergischen Schock erleidet? Nein, denn laut Gesetz muss man mit der Möglichkeit rechnen, gestochen zu werden und Stiche deshalb in Kauf nehmen.
So können Sie den Bienen helfen
Die Liste jener Firmen, die über die OÖN-Aktion „Retten wir die Bienen“ eine Patenschaft für einen oder mehrere Bienenstöcke übernommen haben, wird immer länger. Sie alle helfen, die Zahl der Bienenstöcke im Land zu mehren.
Nicht nur Firmen können helfen: Mit einer Spende von 20 Euro werden Sie privater Bienenpate und finanzieren ein Zehntel eines neuen Bienenstockes. Spenden bitte an IBAN: AT22 1500 0007 1143 3508, BIC: OBKLAT2L bei der Oberbank. Empfänger ist der OÖ. Landesverband für Bienenzucht. Als Verwendungszweck bitte Ihren Namen angeben.
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Dank an die Hornissen: sie sorgen dafür, dass der Wildbienen-feindliche Neozoon -> Zuchtbiene, nicht ins Uferlose vermehrt.
Ev. sollte jeder Bienenstich-Allergiker mehrere Hornissenvölker vor der Haustiere ansiedeln
Oder spielt man doch lieber den Biodiversitäts-Analphabet ?
https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/bienen-gefaehrden-hummeln/