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„Ich sehe mich nicht als Raucherjäger“

Von Von Christina Tropper   29.Juni 2010

Mehr als 25 Jahre ist es her, dass Karl L. seine letzte Zigarette ausgedämpft hat. Starke, auch filterlose hat er damals geraucht. Doch seither ist der Pensionist rauchfrei. Mag es nicht, wenn er genüsslich bei einem Verlängerten im Kaffeehaus sitzt und Rauch vom Nebentisch in seine Nebenhöhlen steigt. Da fühlt sich der ehemalige Vertreter olfaktorisch beleidigt und in seiner Gesundheit bedroht. Und da wird er dann richtig fuchtig.

„Ich bin kein Raucherjäger, vielmehr ein Nichtraucherschützer“, sagt L., der sich damals auf den 1. 1. 2009 schon sehr gefreut hatte. Denn ab da hätten die Nichtraucher in Lokalen nicht mehr dem Tabakrauch ausgesetzt sein sollen. „Doch gar nichts hat sich geändert, das hat mich furchtbar geärgert.“ Denn: Gesetz ist nun einmal Gesetz. „Und daran sollte man sich halten.“

So investiert L. in seiner Pension so manche Stunde damit, Verstöße gegen das Tabakgesetz aufzuzeigen: Er sammelt Zeitungsartikel, schreibt Leserbriefe, zeigt Lokalbesitzer an, die sich nicht an die Bestimmungen halten und interveniert bei Behörden, Ministerien und Institutionen.

Freunde macht er sich damit keine. „Natürlich bin ich sehr unbeliebt, aber das ist mir egal, mir geht es ums Prinzip. Denn wenn ich im Parkverbot stehe, oder zu schnell auf der Autobahn unterwegs bin, bekomme ich auch einen Strafzettel“, sagt L., dem vor allem die Passivraucher, insbesondere Kinder, am Herz liegen. „Nichtraucher bekommen unschuldig das tödliche Giftgas ab, das Raucher ständig in die Luft blasen.“

In Einkaufszentren gilt seit 2005 absolutes Rauchverbot – theoretisch. „Doch niemand schert sich darum – da steckt halt auch viel Geld und die Tabakmafia dahinter“, mutmaßt L. Er glaubt nicht, dass seine Anzeigen viel Bewegen, sondern im Verwaltungsdschungel verschwinden.

Bis zu 10.000 Euro Strafe

„Die Nichtraucher sind sehr aktiv und zeigen viele Lokale an“, sagt Matthias Stöger, Leiter der Abteilung Gesundheit des Landes Oberösterreich. An sich sei die Bezirkshauptmannschaft verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen. Der Strafrahmen bei Wirten beträgt dabei bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000. Auch die Raucher würden zur Kasse gebeten: 100 Euro muss ein Raucher zahlen, wenn er unerlaubt qualmt, im Wiederholungsfall 1000 Euro.

Wenn am 1. Juli die Übergangsfrist in der Gastronomie endet, dann wird Karl L. durch Oberösterreich touren. „Ich habe mir den Tag frei gehalten und schau’ in die Lokale, ob sich etwas geändert hat. Und da werden vermutlich wieder Anzeigen fällig.“

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24. April 2024