Hitler-Haus: Kaufangebot statt Vertragsauflösung

03.März 2015

Hauseigentümerin Gerlinde P. bekommt weiter 4800 Euro Miete monatlich; Ministerium und Stadt tragen die Kosten gemeinsam.

Warum das Ministerium vom Kündigungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat, erklärt ein Sprecher gegenüber den OÖNachrichten so: Man habe der Hausbesitzerin ein Kaufanbot übergeben, zu dem sie noch nicht Stellung genommen hat. Das Ministerium will vorerst ausloten, ob es eine Bereitschaft zum Verkauf gibt, und dann einen Gutachter mit der Feststellung des Hauswertes beauftragen. Erst dann wäre ein Kaufpreis zu beziffern.

Das Grundproblem hat sich freilich nicht geändert: Von der Eigentümerin sind keine klaren Aussagen zur Zukunft des Objekts zu bekommen. Größere Umbauarbeiten sind nicht möglich, weil solche Maßnahmen ohne schriftliche Zustimmung der Besitzerin nicht durchgeführt werden können.

Fest steht nur, dass sie eine Nutzung im historischen Zusammenhang ("Haus der Verantwortung" etc.) ablehnt. Klar ist auch, dass eine Enteignung "im öffentlichen Interesse" kaum durchzubringen wäre. Das Innenministerium hat dazu drei Expertisen angefordert, die noch nicht vollständig vorliegen. Verfassungsrechtler sind sich jedoch einig, dass ein Enteignungsversuch keine Option ist. (chk)