Hetze gegen Asylwerber: Facebook-Schreiber verurteilt
LINZ. „Glei‘ weg damit, a 9 Millimeter kost‘ ned vü.“ Dieses Facebook-Posting zog für einen 27-Jährigen aus dem Bezirk Linz Land eine gerichtliche Verurteilung nach sich.
Der Mann hatte auf der Seite des sozialen Mediums einen Beitrag über ein Asylwerberheim gelesen und diesen Sager dazu gepostet. Für Richter Klaus Peter Bittmann war damit der Tatbestand der Aufforderung zu Straftaten erfüllt. „Ich hab‘ mir nix gedacht und es einfach reingeschrieben. Ich hab‘ nicht lange nachgedacht“, sagte der Beschuldigte. Der Richter fällte einen Schuldspruch und sprach eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten aus. Zudem wurde der Mann verpflichtet, mit einem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten.
Ein ähnlich gelagerter Fall folgte im Anschluss an diese Verhandlung. Ein 41-Jähriger aus dem Bezirk Linz Land stand vor Gericht, weil er zum Mord an Moslems aufgefordert haben soll. Zu einem Artikel über einen Selbstmordattentäter hatte er im Internetforum einer kleinformatigen Tageszeitung geschrieben: „Wir zünden auch eine Bombe inmitten der Moslems“. An einer anderen Stelle hatte er geschrieben, der Hammer des germanischen Gottes Thor „wird zuschlagen, wenn dem Islam nicht Einhalt geboten wird“. Zudem soll er im Internet die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Nurten Yilmaz beschimpft und ihr das Recht abgesprochen haben, eine gleichwertige Bürgerin zu sein, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ausführte. Die Anklage lautete auf Verhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Beleidigung und Landzwang. Richter Bittmann fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Denn der Tatbestand des Landzwangs muss laut Strafprozessordnung vor einem Schöffengericht verhandelt werden und nicht vor einem Einzelrichter. Der 41-Jährige muss nun mit einer neuen Anklage und einem Schöffenprozess rechnen.