Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Hakenkreuz auf Strampler: Prozess gegen jungen Vater

Von OÖN   15.Juni 2016

Ein Babystrampler mit Reichsadler und Hakenkreuz, aufgemalte Hitler-Bärte und Hitler-Grüße: Die "Feier" zur Geburt seines Sohnes am 20. Dezember 2014 brachte einen 21-jährigen Mühlviertler gestern vor das Linzer Landesgericht. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete nach zehn Verhandlungsstunden: sechs Monate bedingte Haft.

Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Vater einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz vor. Er soll sich und einem Freund einen Hitler-Bart aufgemalt und mehrfach die rechte Hand zum Gruß erhoben haben. Nicht nur das: Seinen Junior soll der Mühlviertler zudem in einen Strampelanzug, bedruckt mit Reichsadler und Hakenkreuz, gesteckt haben. Der Kindesmutter war das zu viel. Sie zeigte ihren Ex-Lebensgefährten an.

Strafrichter Walter Eichinger fragte den Angeklagten gestern, was ihn zu diesem verantwortungslosen Verhalten bewogen hat. "Ich habe es für lustig gehalten", antwortete der Mühlviertler. "Ich wollte dem Kleinen den Strampler nur einmal anziehen und ein Foto machen."

Eichinger hielt dem Beschuldigten und den Zeugen immer wieder Fotos vor, die bei der Baby-Party entstanden waren. Auf den Aufnahmen sind Hitler-Gruß und die mit Edding-Stift aufgemalten Hitler-Bärte dokumentiert.

Oma bedruckte Strampler

Wie es zu den Aktionen gekommen ist, konnte oder wollte der Angeklagte im Gerichtssaal nicht beantworten. Nur so viel: Bei der Party im Dezember 2014 sei "extrem viel" Alkohol geflossen.

"Wir waren alle sehr betrunken", sagte die Mutter des Beschuldigten, die den Strampler mit Reichsadler und Hakenkreuz bedruckt hatte. "Als Sie den Strampler angefertigt haben, können Sie aber nicht die ganze Zeit betrunken gewesen sein", hielt ihr Eichinger entgegen. Für sie sei das damals "nur ein Scherzartikel" gewesen, sagte die Großmutter des Kindes.

copyright  2024
25. April 2024