Häftling von Schutzgelderpressung freigesprochen

Von nachrichten.at/apa   13.Juni 2018

Das Opfer und seine Freundin waren in ihren Aussagen zu vage, deshalb erfolgte der Freispruch im Zweifel. Die Anklage lautete, dass der 36-jährige Serbe seinem Mithäftling 4000 Euro abgenommen haben soll - und zwar mit der Drohung "Wenn du nicht zahlst, geht es Dir und Deiner Lebensgefährtin schlecht". Tatsächlich dürften aber nur 130 Euro den Besitzer gewechselt haben, weitere 750 Euro wurden zuerst an die Justizanstalt und dann an den Auftraggeber zurücküberwiesen.

Die Häftlinge lernten einander kennen, als sie gemeinsam in Suben (Bezirk Schärding) einsaßen. Nach einer Weile wurde der Ältere nach Graz verlegt. Er behauptete, er habe niemandem erpresst, sondern dem Opfer lediglich Schuhe um die 130 und einen Trainingsanzug sowie Tabak um 750 Euro verkauft. Das Geld habe die Lebensgefährtin des Opfers überwiesen - die 750 Euro kamen aber nie an.

Der 26-Jährige und seine um ein Jahr ältere Freundin wollten beide anfangs - aus Selbstschutz - keine Aussage machen. Erst als Richter Josef Lautner erklärte, dass sonst eine Geld- oder Haftstrafe drohe, redeten sie. Der Mann brachte heraus, der Angeklagte habe ihm gedroht, er könne ihm mit zwei Schlägen alle Knochen brechen und er habe Leute draußen, die bei seiner Freundin vorbeischauen könnten. Er sei zwei Jahre in Suben eingesessen und habe nie Probleme gehabt, bis der 36-Jährige gekommen sei.

Die Frau meinte vor Gericht, sie hätten klare Anweisungen, nichts zu sagen. Der Angeklagte hätte ihren Freund unter Druck gesetzt und gedemütigt. Ein Mithäftling, der per Video zugeschaltet wurde, betonte, dass der Angeklagte zwar gedroht habe: "Wenn du was zahlst, passiert dir nichts", aber nicht gesagt habe: "Wenn du nicht zahlst, dann passiert etwas".