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Fußballfan verletzte niemanden, muss aber trotzdem Schmerzensgeld zahlen

Von Thomas Streif, 30. Oktober 2018, 00:04 Uhr
Fußballfan verletzte niemanden, muss aber trotzdem Schmerzensgeld zahlen
Vor dem Rieder Stadion kam es am 30. Juli 2016 zu dem Vorfall. Bild: streif

RIED/WIEN. Der Innviertler soll die "Kausalkette" bei einer Auseinandersetzung zwischen Ried- und Sturm-Anhängern mit in Gang gesetzt haben. Die Gesamtkosten betragen rund 19.000 Euro.

Am 30. Juli 2016 war die Fußballwelt im Innviertel noch einigermaßen in Ordnung. Die SV Ried spielte damals noch in der Bundesliga und feierte an besagtem Samstag einen knappen 1:0-Heimsieg gegen Sturm Graz. Einigen "Fans" der SV Ried dürfte der Sieg der eigenen Mannschaft jedoch nicht gereicht haben.

Nach dem Spiel kam es auf dem für die Gästefans reservierten Parkplatz zu einer Auseinandersetzung. Laut Polizei handelte es sich damals um eine Gruppe von fünf bis zehn Ried-Anhängern, die auf die gegnerischen Fans losgestürmt sein sollen.

Polizist bei Einsatz verletzt

Die Polizei musste eingreifen, ein Beamter wurde bei dem Einsatz von einem Ried-Fan an der linken Hand verletzt. Von der Personengruppe konnte jedoch zunächst lediglich eine Person identifiziert werden.

Obwohl von Beginn an feststand, dass dieser Mann den Polizisten mit Sicherheit nicht verletzte, wurde der Innviertler im Auftrag des Polizisten vom Rieder Rechtsanwalt Stefan Glaser zivilrechtlich geklagt. Auch der Umstand, dass der Fan keine erhöhte Gefahrenlage für den Polizisten geschaffen hatte, stand außer Zweifel. "Wir haben damals die Ansprüche darauf gestützt, dass der Beklagte aktiv am Losstürmen in Richtung der Sturm-Graz-Anhänger beteiligt war. Allein die Teilnahme an dieser Gruppe begründet ein rechtswidriges Verhalten und eine Haftung des Beklagten", sagt Glaser im OÖN-Gespräch.

Das Klagebegehren wurde jedoch vom Bezirksgericht Ried in erster Instanz abgewiesen. Der Fußballfan argumentierte unter anderem damit, dass er an den Auseinandersetzungen nicht aktiv beteiligt gewesen war.

Urteil mit Signalwirkung

Er sei lediglich durch "Zurufe" selbst aktiv geworden. In zweiter Instanz bekam der Rieder Polizist jedoch recht, nun schloss sich auch der Oberste Gerichtshof dem Rechtsstandpunkt von Jurist Glaser an. In der Begründung des OGH heißt es: "In einer Gruppe auf Fans des gegnerischen Fußballklubs loszustürmen, ist ein Verhalten, das geeignet ist, Aggressionen und Tätlichkeiten zu fördern. Verletzungen, sei es von gegnerischen Fans, Unbeteiligten oder einschreitenden Sicherheitskräften, sind in einer solchen Situation wahrscheinlich oder zumindest vorhersehbar."

Daher sei eine "solidarische Haftung" des Beklagten für die Verletzungsfolgen des Polizisten vertretbar, so der Oberste Gerichtshof.

Der Innviertler habe somit am "Kausalzusammenhang" aktiv mitgewirkt. Dieses Urteil des OGH sollte aber nicht nur bei Fußballfans die Alarmglocken schrillen lassen. "Man sollte sich als Teilnehmer radikaler Fangruppen sehr gut überlegen, ob man überhaupt mittut, auch wenn man keine unmittelbaren Taten setzt. Man hat nämlich auch dann das Risiko, zur Haftung gezogen zu werden, wenn man niemandem einen persönlichen Schaden zugefügt hat", sagt Glaser.

Aufgrund des richtungsweisenden Urteils des Obersten Gerichtshofs muss der Fußballfan dem Polizisten 10.500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das ist noch nicht alles: Zudem hat der Innviertler die Prozesskosten in der Höhe von rund 8500 Euro zu tragen.

Fußballfan verletzte niemanden, muss aber trotzdem Schmerzensgeld zahlen
Rechtsanwalt Stefan Glaser aus Ried

Rechtsanwalt Stefan Glaser aus Ried

 

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36  Kommentare
36  Kommentare
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beisser (10.412 Kommentare)
am 30.10.2018 10:53

Es heißt ja nicht umsonst:
"Mitgegangen (mitgefangen) - mitgehangen"

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danielsteiner (479 Kommentare)
am 30.10.2018 09:00

Der Begriff "solidarische Haftung" erinnert mich Strak an die "Sippenhaftung". Auf Wikipedia steht hierzu zu lesen: "Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in Nordkorea."
Nicht gerade ein Ruhmesblatt für den OGH.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 30.10.2018 09:04

Sinds nicht Bundesgesetze,
die zum Tragen kamen?

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Alfred_E_Neumann (7.054 Kommentare)
am 30.10.2018 09:14

Kausalkette bzw. Kausalität wäre das eigentliche Zauberwort in diesem Fall.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.10.2018 09:45

Dem OGH traue ich mehr Kompetenz zu als Wikipedia.

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tarzoon (143 Kommentare)
am 30.10.2018 08:55

absolut richtiges Urteil. Gehirnamputierte Fussballrowdys sollen ruhig zahlen. Noch dazu, wenn sie offenbar eisern schweigen wer die Kumpanen waren, sonst hätte man ja den eigentlichen Straftäter erwischt.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 30.10.2018 08:28

Absolut richtig .

es soll nun als Status Quo dienen damit diese Verbrecher die sich Fußballfans nennen !!! aber nur Rowdys sind ,zu Raison gezogen werden .

ich weine dem keine Träne nach und habe KEIN Mitleid .

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toleranzi (311 Kommentare)
am 30.10.2018 07:58

Gutes Urteil- Hat schon wer einmal etwas von einer Eigenverantwortung gehört ?

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betterthantherest (33.770 Kommentare)
am 30.10.2018 07:32

Jaja die Fans des Vorzeigevereins....

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laskpedro (3.328 Kommentare)
am 30.10.2018 07:29

sehr gutes urteil .. das kann amn dann auch für demos ( schwarzer block ) und so eisn zu eins umsetzen und diesem gesocks zeigen dass es keinen rechtsfreien raum gibt..

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kpader (11.506 Kommentare)
am 30.10.2018 07:28

...noch höhere Strafe für solche Gfraster.

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 30.10.2018 07:24

VIEL viel zu wenig für Hooligans

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glingo (4.941 Kommentare)
am 30.10.2018 07:06

Ich bin selber viel auf Fußballplätzen unterwegs, muss aber sagen, dass das Schmerzten Geld in der Höhe (10.000euro) durch aus gerechtfertigt ist es ist nicht zu tolerieren wenn jemand auf Polizisten oder andere Personen ohne Grund los geht!

Er hätte sicher seine Kumpane nennen können die den Polizisten verletzt haben tut er das nicht muss er die Kosten und den Schaden tragen ist ja klar.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 30.10.2018 06:04

„Komische“ Überschrift.
Ich bin doch nicht nur dann zu Zahlungen verpflichtet, wenn ich jemanden verletze. Es gibt noch andere Gründe.

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Alfred_E_Neumann (7.054 Kommentare)
am 30.10.2018 09:23

Nein, man muss niemanden eigenhändig verletzen, es reichen durchaus die genannten Voraussetzungen für den Eintritt einer deliktischen Haftung: nicht erlaubte Handlung (oder Unterlassung, umfasst auch Verstöße gegen allgemeine Verhaltenspflichten und muss nicht zwangsläufig strafbar sein) plus Kausalität.

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Alfred_E_Neumann (7.054 Kommentare)
am 30.10.2018 09:23

Nicht nein, sondern "Stimmt", sorry.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 05:22

Nichtigkeitsbeschwerde wegen Unverhältnismässigkeit
und wenn Gesetze noch funktionieren
es wird dann die Strafe reduziert.

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 30.10.2018 07:30

Jo eh... Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH... Hauptsache deppert mitreden...

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 13:34

Wer hat geschrieben beim OGH.

Sie haben Halluzinationen beim Lesen
und dazu noch einige
mit der selben Krankheit.

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Sommergewitter (1.104 Kommentare)
am 30.10.2018 15:32

Du zitierst das OGH Urteil ja selbst im Post darunter zwinkern

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 05:16

Aufgrund des richtungsweisenden Urteils des Obersten Gerichtshofs muss der Fußballfan dem Polizisten 10.500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das ist noch nicht alles: Zudem hat der Innviertler die Prozesskosten in der Höhe von rund 8500 Euro zu tragen.

Die Unverhältnismässigkeit ist eine Frechheit.

Wenn eine Pflegekraft einen alten Mesnchen verbrüht und stirbt oder ein Medikament vertauscht und jemand stirbt ist es 3.400,-- bis 4.200,,-- Schmerzensgeld für Verwandte.

Und bei einem Kratzer eines Polizisten denn er sich auch durch seine Tolpatschigkeit selber zugefügt haben könnte.

€ 10.500,--.

Gleichbehandlung nach Verfassungsrecht in Österreich ein Fremdwort.

Es kommt darauf an welche Zeichen Justiz/Polizei setzen will damit?

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mape (8.837 Kommentare)
am 30.10.2018 06:27

Wenn jemand absichtlich Schranken zerstört, ....
Welche Strafe wäre da wohl angemessen ?

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 06:51

Kommt darauf an,
ob der wo Unschuldsvermutung besteht
dazu gebracht wurde

dies aus einer nicht Selbstverursacchten Zwangslage heraus zu machen.

Ausserdem gehören die Mittäter ergründet,
die alle namentlich bekannt sind.

Und die anonymen Poster wie mape die psychische Gewalt
anwenden mit Mobbing.

Die gehören Verklagt auf Schadenersatz und
dazu verurteilt.

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mape (8.837 Kommentare)
am 30.10.2018 07:01

Nicht selbst verursacht!

Immer die anderen-wird langsam fad ihr Verfolgungswahn !

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Orlando2312 (22.250 Kommentare)
am 30.10.2018 07:44

Werner, Sie sind absolut unfähig zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Wenn eine Pflegekraft einen Patienten "verbrüht" so ist das doch nicht vorsätzlich geschehen!

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 13:43

Und das macht jetzt natürlich die Höhe
der Schaderersatz Zugestehung erheblich einfacher

für die Verwandten der Toten.

Wem das nicht zum Kotzen ist, der sollte nicht Richter oder Rechtsanwalt werden. Dem ist jede Verhältnismässigkeit abhanden gekommen. Sondern handelt nach Bevorzugung der Hierarchie und Rangordnung. Schütze uns vor solchen RECHTS GELEERTEN.

Und dann Sich noch rechtfertigen will obs fahrlässig war oder vorsätzlich. Traurig das sowas wie Sie über Menschen urteilen darf.

Soll Ich dem armen Polizisten ein Pflaster spenden.

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Orlando2312 (22.250 Kommentare)
am 30.10.2018 07:47

Wenn dem Verurteilten die Strafe zu hoch sein sollte, so steht es ihm ja frei, den wirklichen Täter zu nennen, den er ja mit Sicherheit kennt!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.10.2018 01:42

"dass der Beklagte aktiv am Losstürmen in Richtung der Sturm-Graz-Anhänger beteiligt war"

Dann passt es ja. Aber die OÖN sind in einem weinerlichen Artikel halt gescheiter als der OGH mitsamt Gutachtern und Zeugeneinvernahmen.

Ein sehr seltsamens Rechtsverständnis der Innviertler OÖN-Redaktion, wenn man einen (von sehr wenigen einer Gruppe) plötzlich bedauert. Tatsache ist offenbar laut OGH-Urteil, dass von dieser kleinen Gruppe aktiv Gewalt ausgegangen ist und dass der Verurteilte eine wesentlicher Rädelsführer war.

SSKM, keine "pupertäre Bubendummheit" (für die ich gewisse Nachsicht hätte), jeder erwachsene Mensch muss und soll seine Verfehlungen auch ausbaden.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.10.2018 02:11

"In der Begründung des OGH heißt es: 'In einer Gruppe auf Fans des gegnerischen Fußballklubs loszustürmen, ist ein Verhalten, das geeignet ist, Aggressionen und Tätlichkeiten zu fördern.'"

Soll bitteschön keiner behaupten, dass der Mit-Gewalttäter nicht gewusst hätte, wer seine Spezln in einer Gruppe von 5-10 Personen gewesen sind. Soll er sich die 19.000 Euro halt standesgemäß von denen anteilsmäßig in Bier zurückzahlen lassen, wenn er schon so ehrenhaft ist, keine anderen Gewalttäter zu verpfeifen.

Ist halt immer sehr bequem, vermeintlich anonym in einer Gruppe gewalttätig zu randalieren und andere zu verletzen, weil "selber erwischt es eh keinen einzeln".

Für mich ein sehr sinnvoller, richtungsweisender Entscheid des OGH.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 30.10.2018 00:21

Mitschuld ist sicher da,
die Kosten maßlos überhöht.
Sind die Vereine nicht versichert?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.10.2018 01:46

Wenn ein Rowdy dein Auto zerkratzt, dann hast DU ein finanzielles Problem.

Wird der Zerkratzer letztlich ausgeforscht, dann ist es auch nicht so, dass deine (eventuell vorhandene) Kasko den Schaden bezahlt. Regressiert wird am mutwilligen Verursacher.

Die Schadenshöhe bemisst sich nicht daran, was die Lackspraydose beim Forstinger, ATU & Co kostet, sondern wie hoch der Aufwand wirklich ist.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 05:20

Blödsinn - Schaden wird immer bezahlt.

Du brauchst nur eine Anzeigenbestätigung für Versicherung.
Regress hat keine Auswirkung auf Opfer den Autohalter.

Sowas wird auch noch geglaubt in Österreich.

Eine Versicherung steigt nur aus, wenns öfters passiert
und Sie Dir Fahrlässigkeit unterstellen.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 30.10.2018 07:47

Den Blödsinn schreiben sie, denn wenn ich keine Kasko Versicherung habe (vielleicht weil mein Auto schon etwas älter ist), dann zahlt niemand den Schaden! Also nicht behaupten der Schaden wird immer bezahlt, denn leider ist das nicht so.

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betterthantherest (33.770 Kommentare)
am 30.10.2018 07:54

Herzeigbar, Sie schreiben einmal mehr Mist!

Wenn Sie nicht Vollkaskoversichert oder zumindest Teilkasko (die für viel Prämie) Vandalismusschäden ersetzt, dann bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 13:51

Wenns wirklich so ist.
Sie dürften das ja praktizieren.

Dann ist das ein Gesetzesverstoss der Versicherungen.

Wie komme Ich dazu ohne was getan zu haben für den Schaden Anderer zu zahlen.

Der Staat ist für Sicherheit meines Eigentums in der Öffentlichkeit verantwortlich und wenn er das nicht kann, hat Sich der Staat schon Selber und Recht und Gesetz ausser Kraft gesetzt.

Und Ich weiss ganz genau das Mir und Anderen immer solche Schäden durch Fremdverschulden ersetzt wurden durch die Versicherung.

An Eurer Stelle würde Ich Versicherung wechseln.

Und Ich hatte keine Vollkasko sondern die übliche Haftplichtversicherung wie meine Freundinnen denen auch schon Spiegel abgerissen oder Fenster eingeschlagen wurden in Wels am abgestellten Auto.

Naja. manche lassen sich eben Alles gefallen.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.10.2018 13:54

Manche sind sogar dazu nicht in der Lage das zu melden.

Um Mich als Blöd hinzustellen, ist Euch keine Lüge zu blöd.

Naja. FPÖ Wähler lassen Sich eben überall verarschen.

Weils nur die halbe Wahrheit sagen,
warum Ihnen ein Schaden nicht bezahlt wurde.

FPÖ Wähler = Pinocchio.

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