„Für den Freitod war er zu feige“ - Lebenslange Haft für Hackenmörder

Von staro   08.November 2008

Das Urteil des Schwurgerichts am Wiener Straflandesgericht ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte nach Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit bat. Staatsanwalt Michael Radasztics verzichtete hingegen auf Rechtsmittel. Dass der 39-jährige gebürtige Linzer das Urteil nicht annahm, überraschte. War er es doch gewesen, der zum Prozessauftakt für sich lebenslang gefordert hatte.

Am zweiten Verhandlungstag erörterte Gerichtsmediziner Christian Reiter die Ergebnisse der Obduktion der ermordeten Ehefrau Barbara und der erschlagenen siebenjährigen Tochter Nathalie. Demnach wollte das Kind noch die frontalen Axthiebe des Vaters abwehren. Entsprechende Verletzungen konnte Reiter feststellen. Mit 14 Schlägen wurde demnach das Kind, mit 13 Hieben die Ehefrau niedergestreckt.

Schonungslos rechnete der Ankläger im Schlussplädoyer mit S. ab. „Ich halte ihn für einen Feigling und Egomanen. Alles dreht sich stets nur um ihn. Nach seinen Börsenverlusten hat er lieber seine Familie getötet, als vor sie zu treten und die Karten auf den Tisch zu legen.“ Der Angeklagte sei sogar zu feige gewesen, sich selbst zu töten, wie anfangs geplant.

„Immer irgendwo ein Strick“

„Es findet sich immer ein Hochhaus, von dem man springen kann. Es findet sich immer irgendwo ein Strick“, sagte der Staatsanwalt. Um den Geschworenen die brutalen Taten vor Augen zu halten, zeigte Radasztics am Schluss noch ein Tatort-Foto von der Kinderleiche.

Verteidiger Ernst Schillhammer zweifelte hingegen am Gutachten, das den Angeklagten zwar als persönlichkeitsgestört, aber zurechnungsfähig einstuft.

„700 Fehler in Gutachten“

Mit den Worten „Es tut mir leid“ wandte sich der Angeklagte ein letztes Mal an die Geschworenen. Aber nicht, um Reue zu zeigen, sondern, „um mich zu entschuldigen, dass ich noch einmal Ihre Zeit in Anspruch nehme“. Seiner Meinung nach enthält das Psychiater-Gutachten „700 Fehler, die jeder Laie hätte rasch korrigieren können.“ Eine halbe Stunde referierte er eloquent über Paragrafen und Geisteskrankheiten. „Normalerweise sagt man an dieser Stelle, dass man es bereut“, sagte der Richter. Reinhard S. schwieg daraufhin.

Den Milderungsgrund der Reue erkannte das Gericht trotz Tatsachengeständnisses nicht an.