Freispruch für Lehrer nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess

Von Von Robert Stammler   21.August 2010

„Ich kann es noch gar nicht realisieren, dass es jetzt vorbei ist“, sagt der freigesprochene Werner K. im Gespräch mit den OÖNachrichten. Der Alptraum begann, nachdem der Innviertler sich von seiner damaligen Freundin getrennt hatte.

Die Frau beschuldigte den Mann Ende 2002, er hätte ihre Tochter in den Jahren zwischen 1997 und 1999 mehrfach sexuell missbraucht, als das Mädchen zwischen sechs und acht Jahre alt gewesen war. Im Mai 2003 wurde der Innviertler vom Landesgericht (LG) Ried zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Fünf Monate später wurde das Urteil rechtskräftig. Schließlich übernahm der Linzer Strafrechts-experte Günter Tews die Verteidigung des Beschuldigten.

Gutachter aus Deutschland

„Wir beantragten die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil im Prozess ein aussagepsychologisches Gutachten erforderlich gewesen wäre, da es massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers gab“, sagt Tews. Die Bedenken wurden durch ein privates Gutachten untermauert.

Schließlich teilte das Oberlandesgericht (OLG) Linz als zweite Instanz die Bedenken und ordnete weitere Erhebungen an. Per Gerichtsbeschluss wurde im Mai 2004 die Psychologie-Sachverständige Maria Ruby aus Salzburg mit einer Expertise beauftragt. Auch diese Expertin teilte die Glaubwürdigkeitsbedenken. Dennoch lehnte das LG die Verfahrenswiederaufnahme ab. Die Strafsache wanderte immer wieder zwischen erster und zweiter Instanz hin und her. Das LG Ried beauftragte dann den Wiener Kinderpsychiater Max Friedrich, der die bis dahin festgehaltenen Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Mädchens verwarf. Das OLG wurde des Gutachter-Reigens nun überdrüssig und holte einen Experten außerhalb Österreichs. Der deutsche Rechtspsychologe Friedrich Köhnken bestätigte die Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des angeblichen Sex-Opfers und zeigte zudem zahlreiche Schwachpunkte in der Friedrich-Expertise auf.

Das OLG bewilligte nun rechtskräftig die Wiederaufnahme des Verfahrens: im Dezember 2007. Doch die Staatsanwaltschaft Ried erhob im Jänner 2008 neuerlich Anklage gegen den Musiklehrer, nunmehr verteidigt durch die Linzer Anwaltskanzlei Sattlegger und Dorninger. Drei Monate später kam es wieder zur Verhandlung vor einem Schöffensenat. Alle drei Gutachter – Ruby, Friedrich und Köhnken – kamen zu Wort. Nach kurzer Beratung des Gerichts gab es einen Freispruch.

Doch die Staatsanwaltschaft Ried erhob dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde. Kürzlich setzte der Oberste Gerichtshof dem Prozedere aber ein Ende: das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft wurde verworfen, der Freispruch ist rechtskräftig.