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Falsche Juristin im Asylamt: Prozess endete mit Diversion 

26.Februar 2018

„Ich weiß, ich hätte sagen müssen, dass das Zeugnis nicht echt ist. Aber ich hab’s nicht getan.“ Sichtlich geknickt saß die frühere Beamtin in Oberösterreich vor Richter Clemens Hödlmoser im Landesgericht Linz.

Die 40-Jährige musste sich wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden und Erschleichung eines Amts verantworten. Der Vorwurf: Wie berichtet soll sie sich mit Hilfe eines gefälschten Zeugnisses der Johannes Kepler Universität, das sie als Absolventin des Jus-Studiums auswies, eine Akademiker-Stelle erschlichen haben.

Die Innviertlerin arbeitete bereits seit 2009 im BFA, zunächst als Schreibkraft, dann als Referentin. Ein Jus-Studium hat sie früher tatsächlich begonnen und kam dabei sogar bis zum zweiten Abschnitt, unterbrach die Ausbildung aber dann aus persönlichen Gründen.

Mit dem gefälschten Zeugnis habe sie ihrer Mutter eine Freude machen wollen. „Wo haben Sie das Diplom gefunden?“, fragte Richter Hödlmoser. „Im Internet“, sagte die Angeklagte. „Man kann es online ausfüllen und ausdrucken.“ Ausgedruckt habe sie es im Oktober 2015 an ihrem Arbeitsplatz, wo es eine Kollegin auf ihrem Schreibtisch liegen sah. Die freute sich sehr für sie und erzählte weiteren Mitarbeitern von der vermeintlich frischgebackenen Akademikerin. Warum sie das nicht richtiggestellt habe? „Die menschliche Schwäche hat in gewissen Lebenssituationen ein großes Potenzial“, sagt Anwalt Josef Weixelbaum.

Mit dem falschen Diplom bewarb sich die Beamtin im November 2015 um eine Stelle als juristische Referentin und Teamleiterin. Als der Schwindel im Oktober 2017 aufflog, wurde sie fristlos entlassen. Seitdem ist die sie ohne Beschäftigung. Rechtliche Probleme durch von ihr ausgestellte Asylbescheide gibt es laut Innenministerium nicht, denn für das Verfassen von Asylbescheiden braucht man kein Jus-Studium. Derlei Aufgaben hatte sie auch schon als Referentin erledigt.

Als mildernd wertete der Richter das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit der Frau und den Umstand, dass sie das Gehaltplus im Vergleich zu ihrem früheren Job zur Gänze zurückzahlte, in Summe rund 16.000 Euro. Der Prozess endete mit einer Diversion, zusätzlich muss die Frau eine Geldbuße von 1750 Euro bezahlen.

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28. März 2024