Ex-Primar muss für 26 Monate ins Gefängnis

Von nachrichten.at/staro   23.Dezember 2015

Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, dann müsste der renommierte Chirurg und ehemalige Chef des Linzer Unfallkrankenhauses, Albert Kröpfl, für zwei Jahre und zwei Monate in Haft. Im Stehen, die Arme hinter dem Rücken verschränkt nahm er die Entscheidung gefasst zur Kenntnis.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Oliver Schoßwohl verurteilte den 59-Jährigen wegen gewerbsmäßig schweren Betruges zu 26 Monaten Haft – gänzlich unbedingt. Der Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit. Dass der Arzt eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einbringen wird, ist möglich, so wie eine Berufung beim Oberlandesgericht, um eine Reduktion der Strafe zu erwirken.

Wie berichtet, soll der Angeklagte seine ehemalige Ärztekollegen im UKh bei der Abrechnung von Honoraren für die Behandlung von privaten Sonderklasse-Patienten betrogen haben. Staatsanwältin Gudrun Dückelmann ging davon aus, dass der Beschuldigte in Täuschungsabsicht den Oberärzten „mindestens 700.000 Euro“ vorenthalten habe. Das Gericht reduzierte diese Summe auf 450.000 Euro.

Der Mediziner habe brutto in knapp sieben Jahren knapp sieben Millionen Euro alleine an Privatpatienten-Honoraren verdient, sagte die Staatsanwältin. Seinen Kollegen habe er nur etwa ein Viertel zukommen lassen. Mildernd sei, dass der Arzt bisher unbescholten sei, sagte der Richter. Dass der Chirurg bereits einen Teil der vorenthaltenen Honorare zurückgezahlt hatte, wirkte sich auch günstig aus. Erschwerend sei dagegen der lange Tatzeitraum von 2006 bis 2013 und dass die Schadenssumme ein Mehrfaches der Wertgrenze von 50.000 Euro beträgt, die für einen schweren Betrug maßgeblich ist.

Vergeblich argumentierte Verteidiger Leopold Hirsch, es sei gar kein gültiger Vertrag zwischen dem Chef und den Oberärzten über die Verteilung der Gelder zustande gekommen. Ohne Vereinbarung kein Betrug. Dies sah das Gericht anders: der Verteilungsschlüssel für die Honorare sei im März 2006 fixiert worden. Dass die Vorgehensweise womöglich dem AUVA-Dienstrecht (keine Sonderhonorare für Leistungen der Ärzte in der Dienstzeit) widerspricht, sei nicht relevant. Im Strafrecht zähle die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“, so das Gericht. Beschlagnahmte 450.000 Euro wurden für verfallen erklärt. Für den Fall der Rechtskraft verliert der Ex-Primar dieses Geld.

Geschädigten wurden insgesamt 88.000 Euro zugesprochen. Die übrigen Ansprüche müssen die mutmaßlichen Opfer auf dem Zivilrechtsweg einklagen.