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Ex-Politiker Gumpinger neuerlich zu Gefängnisstrafe verurteilt

15.Oktober 2011

14 Monate Haft, davon vier „unbedingt“, also ohne Bewährung. Dieses Urteil fällte gestern Richter Thomas Kindermann über den Ex-Politiker (ÖVP) und bestätigte damit den Inhalt des Urteils aus dem Jahr 2007, in dem Gumpinger sogar zu 24 Monaten Haft verurteilt worden war.

Demnach soll der Ex-Landtagsabgeordnete über seinen Verein „Landlerhilfe“ Schlepperfahrten für Menschen aus Moldawien als harmlose touristische Busreisen getarnt und pro geschleuster Person 450 Euro kassiert haben. Zudem wirft ihm die Anklage Veruntreuung von 17.000 Euro Prozesskosten vor.

Das Urteil von 2007 wurde aber nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte Rechtsmittel erhob. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte den Schuldspruch wegen Schlepperei, aber ohne die Gewerbsmäßigkeitskomponente und verwies das restliche Verfahren zurück an das Landesgericht. Grund: Gumpinger hatte einen russischen Privatdetektiv (laut Staatsanwalt ein Ex-KGB-Mann) engagiert mit angeblich neuen, entlastenden Zeugenaussagen. Diese hatte nun das Gericht neuerlich zu prüfen. Doch das Prozedere zog sich über vier Jahre. Trotz intensiver Bemühungen der Justiz und der Zusammenarbeit mit den moldawischen Behörden gelang es nicht, diese Zeugen zu finden. Außerdem gab es wegen einer Babypause einen Richterwechsel.

„Ich glaube Ihnen nicht, weil es in Ihren Aussagen genug Widersprüche gibt. Sie drehen sich den Sachverhalt immer so, wie Sie ihn brauchen“, sagte der Richter zu Gumpinger. Das aufgehobene Urteil sei „angemessen“ gewesen. Diesmal sei die Strafe aber geringer, weil die überlange Prozessdauer ein Milderungsgrund sei.

Gumpinger will das nicht rechtskräftige Urteil wieder bekämpfen. Nun ist wiederum das Oberlandesgericht am Zug. (staro)

Chronologie der Schlepper-Affäre: Verurteilte „Kronzeugin“ brachte Verfahren ins Rollen

2006 wird eine moldawische Schlepperin verurteilt. Sie sagt aus, im Auftrag von Otto Gumpinger gehandelt zu haben und für ihn pro geschleuster Person 450 Euro kassiert zu haben. Der Landtag hebt Gumpingers Immunität auf. Im September 2007 wird Gumpinger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Gumpinger beruft und ein Jahr später hebt das Obergericht im Juni 2008 das Urteil teilweise auf. Seither wurde wieder verhandelt. Der Versuch, neue Entlastungszeugen aus Moldawien, auch via Videokonferenz, anzuhören, scheiterte aber.

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19. April 2024