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Ex-Politiker Gumpinger neuerlich zu Gefängnisstrafe verurteilt

15. Oktober 2011, 00:04 Uhr
Ex-Politiker Gumpinger neuerlich zu Gefängnisstrafe verurteilt
Otto Gumpinger Bild: APA

LINZ. Aus dem erhofften Freispruch oder einer bedingten Geldstrafe wurde nichts: der Ex-Abgeordnete Otto Gumpinger wurde im neu aufgerollten Prozess wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung wieder zu einer „scharfen“ Haftstrafe verurteilt.

14 Monate Haft, davon vier „unbedingt“, also ohne Bewährung. Dieses Urteil fällte gestern Richter Thomas Kindermann über den Ex-Politiker (ÖVP) und bestätigte damit den Inhalt des Urteils aus dem Jahr 2007, in dem Gumpinger sogar zu 24 Monaten Haft verurteilt worden war.

Demnach soll der Ex-Landtagsabgeordnete über seinen Verein „Landlerhilfe“ Schlepperfahrten für Menschen aus Moldawien als harmlose touristische Busreisen getarnt und pro geschleuster Person 450 Euro kassiert haben. Zudem wirft ihm die Anklage Veruntreuung von 17.000 Euro Prozesskosten vor.

Das Urteil von 2007 wurde aber nicht rechtskräftig, weil der Verurteilte Rechtsmittel erhob. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte den Schuldspruch wegen Schlepperei, aber ohne die Gewerbsmäßigkeitskomponente und verwies das restliche Verfahren zurück an das Landesgericht. Grund: Gumpinger hatte einen russischen Privatdetektiv (laut Staatsanwalt ein Ex-KGB-Mann) engagiert mit angeblich neuen, entlastenden Zeugenaussagen. Diese hatte nun das Gericht neuerlich zu prüfen. Doch das Prozedere zog sich über vier Jahre. Trotz intensiver Bemühungen der Justiz und der Zusammenarbeit mit den moldawischen Behörden gelang es nicht, diese Zeugen zu finden. Außerdem gab es wegen einer Babypause einen Richterwechsel.

„Ich glaube Ihnen nicht, weil es in Ihren Aussagen genug Widersprüche gibt. Sie drehen sich den Sachverhalt immer so, wie Sie ihn brauchen“, sagte der Richter zu Gumpinger. Das aufgehobene Urteil sei „angemessen“ gewesen. Diesmal sei die Strafe aber geringer, weil die überlange Prozessdauer ein Milderungsgrund sei.

Gumpinger will das nicht rechtskräftige Urteil wieder bekämpfen. Nun ist wiederum das Oberlandesgericht am Zug. (staro)

Chronologie der Schlepper-Affäre: Verurteilte „Kronzeugin“ brachte Verfahren ins Rollen

2006 wird eine moldawische Schlepperin verurteilt. Sie sagt aus, im Auftrag von Otto Gumpinger gehandelt zu haben und für ihn pro geschleuster Person 450 Euro kassiert zu haben. Der Landtag hebt Gumpingers Immunität auf. Im September 2007 wird Gumpinger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Gumpinger beruft und ein Jahr später hebt das Obergericht im Juni 2008 das Urteil teilweise auf. Seither wurde wieder verhandelt. Der Versuch, neue Entlastungszeugen aus Moldawien, auch via Videokonferenz, anzuhören, scheiterte aber.

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17  Kommentare
17  Kommentare
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( Kommentare)
am 16.10.2011 05:48

einmal einer der die Wahrheit schreibt aber ist das nicht verboten das macht man doch nicht oder?

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am 15.10.2011 22:02

Es ist ja ungemein traurig, dass sich Gerichte ständig mit Politikern befassen müssen, die allesamt glaubten, Gesetze aushebeln zu können bzw. unter dem Schirm von Parteigranden sich dubioser Machenschaften bedienen zu können.

Nur ........ die Justiz schläft weiter, die Gauner werden täglich mehr und die Dunkelziffer dürfte im Bereich von Uganda, Kongo usf. liegen.

Das Volk ist zu blöde, Sanktionen zu verlangen, man kuscht speziell in Oberösterreich, lässt sich vom Pühringer den "Konsulent" umhängen, denkt nicht drüber nach, wie hoch unser Bundesland schon verschuldet ist und wählt immer wieder diese Gauner-Partie ÖVP mit Beiwagerl "Die Grünen".

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 15.10.2011 17:30

für einen politiker der im glauben ist auch außerhalb der gesetze agieren zu können.

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EdwinHemingway (887 Kommentare)
am 15.10.2011 14:26

bekämft, muss vielleicht auch ein eines Verbrechens beschuldigter Ex Politiker nichts in s Häfen.

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hw007 (800 Kommentare)
am 15.10.2011 13:33

"..Außerdem gab es wegen einer Babypause einen Richterwechsel.."

1.) können "babypausen" verzögerungen verursachen und so einen richterspruch verzögern?

2.) ist es üblich, dass die justiz entlastungszeugen suchen muss, ich dachte das ist aufgabe der verteidigung?

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( Kommentare)
am 15.10.2011 12:01

Gleich und Gleichere bei den Konservativen. Der Ober sticht den Unter, diese lapidare Meinung die man ja so oft im Leben zur Erklärung von unterscheidlichen Verfahrensweisen zitiert, kommt halt besonders jetzt wieder zur Anwendung.
Wenn man bedenkt, dass die Justiz zugibt, dass bei Meinl, Mensdorff einfach nichts weitergeht, dann wenigstens hier.

Und das beste ist, bei Korruption sind sich die Rechtsgelehrten gar nicht einig, wie man das bewerten soll und da werden noch Millionen einfach damit gemacht werden, dass man da einen Bewertungsmaßstab findet.

Die sichtbaren Gaunereien auf unterer Ebene straft die Justiz sofort, dafür funktioniert dort, wo es um des Steuerzahlers Geld geht eigentlich nichts wirklich ausreichend.

Und bei der Griechenlandhilfe weiß man offensichtlich nicht mal, wer das Geld in erster Linie erhält.
Hier ohen Eingriff und Kontrolle der EU noch mehr zu geben ist verantwortungslos und kommt erst recht Gaunern zu Gute.

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hw007 (800 Kommentare)
am 15.10.2011 13:43

"..Und bei der Griechenlandhilfe weiß man offensichtlich nicht mal, wer das Geld in erster Linie erhält.."

natürlich ist das bekannt. es (zinsen) erhalten die gläubiger!
man will ja damit griechenland vor der pleite erhalten.
ein grieche wird kaum was davon haben, die gelder (aus schulden) wurde ja schon ausgeben.
was ist daran ungewöhnlich und unklar?

PS: was mich wundert, dass österreich nicht goldman sachs klagt!
beihilfe bei der verschleicherung von schulden und damit schädigung fremder gläubiger.

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herbertw (14.515 Kommentare)
am 15.10.2011 10:42

Bei uns ist ja bis zum Autofahrerclub (ARBÖ, ÖAMTC) alles in schwarz und rot auf- und eigeteilt. Auch der FAMILIENBUND des inzwischen verurteilten ÖVP-Abgeordneten Otto Gumpinger ist nur die „schwarze Ausführung“ der (ober-)österr. Familienpolitik.

Der oö. Rechnungshof hat mehrfach beklagt, wie arg- und sorglos (und daher nicht nachvollzieh- und nicht bewert-bar) die LAREG-ÖVP-OÖ unser Steuer-Geld an Gumpinger vergeben hat. So nach dem Motto: „Otto, mach das!“.

Wie arg- und sorglos aber der Familienbund gearbeitet hat (noch unter einem aktiven Gumpinger), habe ich vor wenigen Jahren selbst erfahren müssen:

• Der Familienbund hat Babysitter vermittelt, die der Familienbund vorher nicht gesehen hat, um sie auf Befähigung zu überprüfen.

• Sie konnten also NICHT SICHER sein, wer sich über diesen Weg in ihr Vertrauen schleichen will.

• Ich erachte schon dieses Vorgehen als kriminell genug, um den Mann zu verurteilen.

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observer (22.216 Kommentare)
am 15.10.2011 09:49

will ich mich nicht äussern, da kenne ich die Details zu wenig und das ist Angelegenheit des Gerichts. Nur einem kann ich nicht folgen - im jetzigen Verfahren wurde die ursprüngliche Strafe als angemessen bezeichnet und gleichzeitig der Umfang der unbedingten Haft herabgesetzt. Grund dafür war lt. Gericht die lange Verfahrensdauer, die als Milderungsgrund gewertet wurde. Also, man kann sehr wohl der Meinung sein, dass die Erstrafe zu hoch war - dann soll man das aber klar sagen. Nur die Begründung mit der langen Verfahrensdauer ist lächerlich, wurde sie doch durch die Berufung des Angeklagten verursacht. Da er jetzt wieder berufen hat, verlängert sich die Verfahrensdauer noch einmal. Noch eine zusätzlicher Milderungsgrund ? Abgesehen davon sind die Verfahrensdauern in Österreich wirklich absolut zu lange, villeicht spekuliert man auch da und dort damit, dass manches in Vergessenheit gerät.

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am 15.10.2011 09:14

Die Landlerhilfe ist doch eine unnötige Idee von Ratzenböck, die Pühringer gerne und bereitwillig aufnahm.

Mit Gumpinger hat man einen "Poidl" gefunden, der den Willen Pühringers vollstreckte und "leider" in den Fängen der Justiz hängenblieb.

Aber man wird solange prozessieren, Urteile beeinspruchen, bis nichts mehr hängenbleibt, dann kann Gumpinger auf einen neuen lukrativen Job im Dunstkreis seines Mentors Pühringer hoffen und alles wird wieder gut.

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dalli18 (2.848 Kommentare)
am 15.10.2011 08:26

Die Richter dürfen jemanden nur dann verurteilen, wenn die Schuld bewiesen ist. Fehlurteile gibt es natürlich auch - schließlich sind die Richter auch nur Menschen.
Bist Du in dem Fall eingeweiht, sodass Du behaupten kannst, dass die Beweislage zu dünn wäre? Wer hätte denn dann bitte diese "Verschwörung" inszeniert?

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oblio (24.788 Kommentare)
am 15.10.2011 09:30

Die Richter dürfen???
Sie müssten!!!
Nur zeigen doch einige spektakuläre Fälle,
die Spitze eines Eisberges, deutlich genug,
dass da einiges nicht ganz koscher abgeht!
Wer sollte eine Verschwörung inszeniert haben?
Das wird dann in einer anderen Causa abgehandelt
werden.
Ein sogenannter Lobbyist von eigenen Gnaden,
der sehr ungnädig entlassen wurde,
dürfte eine Schlüsselrolle spielen!
Im übrigen hat die Schleppermafia ganz sicher
auch interesse daran, nicht in den Mittelpunkt
der Interessen zu treten!
Also sucht man sich einen Prügelknaben zur Ablenkung!
Der einzige Beweis sind die Aussagen einer
Schlepperin, welche das Schleppergeld
höchstwahrscheinlich selber kassiert hat!
Es könnte auch sein, dass ich mich irre,
denn die UV gilt ja noch immer für alle!
traurig

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dalli18 (2.848 Kommentare)
am 16.10.2011 10:07

Was mir in Österreich überhaupt nicht gefällt ist zum Beispiel, dass die Justizministerin ein Weisungsrecht an die Staatsanwälte hat - an die Richter aber meines Wissens nicht.
Ich bin selbst kein Jurist, aber ich hoffe schon, dass die Richter sich zuerst nach dem Gesetz halten und sich nicht beeinflussen lassen.

Ein Stück weit müssen wir den RichterInnen aber schon vertrauen, sonst würden wir den Rechtsstaat vollkommen in Frage stellen.
Dass man den meisten PolitikerInnen nicht trauen darf ist eine andere Sache.

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oblio (24.788 Kommentare)
am 16.10.2011 11:18

Präpotente Justizbeamte eine andere!
Siehe andere aufgetauchte Fehlurteile!
Wenn die Hauptbelastungszeugin hier nur
aussagen wollte, wenn der Angeklagte aus
dem Verhandlungssaal hinaus geht und dann ein
tränenreiches Theater vorführt, ist das
Aussage gegen Aussage!
Die Überprüfungen der Konten haben keine
Unregelmäßigkeiten ergeben, höchstens
eine schlampige Buchhaltung der Organisationen,
für welche sich Gumpinger ehrenamtlich
zu Verfügung gestellt hat!
Darf man langjährigen Mitarbeiter/innen
nicht vertrauen? Bis dahin gabs ja nichts
zu bemängeln!
Die Organisationen wurden von ihm so
weitergeführt wie er sie übernommen hatte.
Wie ich schon immer vermute,
für einige Hinter/männer/frauen ein
willkommenes Bauernopfer!
Anscheinend auch für die Justiz sehr bequem,
den Fall mit einem „scharfen“ Urteil
in eine positive Bilanz zu bringen!
Siehe Urteilsbegründung!
traurig

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oblio (24.788 Kommentare)
am 15.10.2011 07:13

Eine verurteilte Schlepperin aus Moldavien
bekam für ihre Aussage Asylstatus!
Die Sache stinkt zum Himmel!
Dass wir mit oft eigenartigen Richtersprüchen
rechnen müssen, ist Landauf und Landab
bestens bekannt!
Dieses Urteil macht die Justiz weiterhin
unglaubwürdig!
Deren Reputation ist ohnehin schon im Keller!
Jetzt graben sie sich noch weiter hinunter!
Denn einer Verbrecherin glaubt man mehr
als einem bis zu ihren verbalen Rundumschlägen
unbescholtenem Mann. Sie hat es geschafft,
in die Hand, welche ihr für einen
Österreichaufenthalt gereicht wurde,
zu beißen! Wer weiß, ob nicht eine Schleppermafia
die Zeugen in Moldavien einschüchtert?
Es gibt Zweifel, denn eine Schutzbehauptung
einer Verbrecherin darf nicht Grundlage für
einen Schuldspruch sein!
Herr Gumpinger ist ein Bauernopfer!
Es bleibt die Frage, für WEN !!!
traurig

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franzjosefs (214 Kommentare)
am 15.10.2011 06:59

Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Schlepperei auf eine bedingte Geldstrafe zu hoffen ist nicht bloß realitätsfremd, sondern schlicht dreist.
http://gedaunknsplitta.blog.de

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( Kommentare)
am 15.10.2011 04:29

wann wird er eingesperrt

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