Enteignetes Hitler-Haus: Prozess um Entschädigung ging ohne Urteil zu Ende

Von (tst)   09.November 2018

Eine siebenstündige Verhandlung hatte der Rieder Richter Rudolf Sturmayr gestern anberaumt: zur Entscheidung, wie viel an Entschädigung der enteigneten Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau zusteht. Wie berichtet hat Gerlinde P., die das Haus jahrelang um 5000 Euro pro Monat an das Innenministerium vermietet hatte, bisher 310.000 Euro bekommen. Das war der Klägerin zu wenig.

Doch die Verhandlung am Landesgericht Ried verlief gestern viel schneller als gedacht. Nach knapp zwei Stunden gab Richter Sturmayr das Prozessende bekannt. Das Urteil fiel allerdings nicht mündlich im Gerichtssaal, sondern es wird in Schriftform ergehen – was vermutlich mehrere Wochen dauern wird.

Welchen Wert hat das Haus in der "Salzburger Vorstadt 15"? Der vom Gericht beauftragte Gutachter hat zwei mögliche Varianten berechnet. Die enteignete Besitzerin könnte entweder (jeweils abzüglich der schon erhaltenen 310.000 Euro) rund 800.000 Euro oder rund 1,5 Millionen Euro Entschädigung bekommen.

Zwar sei das Gebäude in einem schlechten Zustand, wie eine Wiener Immobilienexpertin, die das Hitler-Haus begutachtet hatte, aussagte. "Um das Haus vermieten zu können, müsste es grunderneuert und umgebaut werden. Das Objekt hat Schäden im Bereich der Arkaden, Fenster und der Fassade, der Lift ist auch kaputt." Allerdings könne die höhere Entschädigungssumme mit der "Besonderheit des Hauses" begründet werden, sagte ihr Gutachter-Kollege. Der Vertreter der Finanzprokuratur des Bundes signalisierte zwar, "angemessen" und damit höher als bisher zu entschädigen. Zu einer Abgeltung der "Sonderbedeutung" schien der Jurist aber nicht bereit zu sein.

"Fall von grausamer Brisanz"

Der Richter ließ sich am Ende nicht in die Karten schauen. Die Frage nach dem historischen Wert des Hauses, das der Staat deswegen enteignete, um keine "Pilgerstätte" für Nazis entstehen zu lassen, sei aber "brisant", betonte der Richter. "Wie auch immer hier entschieden wird, es wird viel Aufregung geben." Dieser Prozess sei "in gewisser Weise von grausamer Brisanz". Dass er in diesem Fall das letzte Wort spricht, glaubt Richter Sturmayr nicht. Der Fall werde durch alle Instanzen gehen, vermutete er. 

 

Wie es mit dem Hitler-Haus weitergehen soll

Nach der rechtskräftigen Enteignung des Gebäudes im Vorjahr steht es seither im Eigentum der Republik. Wie berichtet, wollte der Staat dadurch vermeiden, dass das Geburtshaus des Nazi-Diktators zur Pilgerstätte Rechtsradikaler wird. Zuvor hatte die Besitzerin die Liegenschaft um 5000 Euro monatlich an das Innenministerium vermietet. Wie das Gebäude künftig genutzt werden soll, ist offen. Derzeit plant das Innenministerium die Renovierung des „dringend sanierungsbedürftigen“ Gebäudes. Die ganze Häuserzeile stehe unter Denkmalschutz bzw. Ensembleschutz, sagt Christoph Pölzl, der Sprecher des Innenministeriums. Ein Architekt sei mit einem Gutachten beauftragt worden, wie das im Lauf der Jahre veränderte Haus im „Urzustand“ ausgeschaut habe. Denn historische Fotos würden zeigen, dass die Giebel früher anders aussahen, so Pölzl.