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Eine halbe Tonne Cannabis? "Das ganze Haus wäre high gewesen"

Von (staro)   21.November 2018

Einen Marihuana-Handel im großen Stil soll ein Asylwerber (31) aus Afghanistan in Linz aufgezogen haben. Das Gericht sprach ihn schuldig und verurteilte den Mann zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Vom ursprünglichen Vorwurf der Polizei, er habe 480 Kilo von Tschechien nach Österreich geschmuggelt, blieb aber nicht viel übrig.

Das Gericht ging von einer "nicht feststellbaren Menge" Cannabis aus, jedenfalls sei aber das 25-fache der Grenzmenge überschritten worden, sagte Richter Gerhard Natschläger. "Begründbar" sei der Schmuggel von 9000 Gramm bzw. der Verkauf von rund 7,3 Kilo. Der Angeklagte selbst hatte "sieben bis acht Kilo" zugestanden.

"Die wollten aus meinem Mandanten den Escobar von Linz machen", spielte Strafverteidiger Andreas Mauhart nach der Verhandlung auf den berüchtigten kolumbianischen Drogenbaron an. Wäre an den beiden Adressen in Linz tatsächlich soviel Suchtgift gelagert gewesen, "wäre wohl wegen des Geruchs das ganze Haus high gewesen."

Dass die Drogenmenge nicht mehr feststellbar war, lag am Rückzieher des "Kronzeugen". Der Afghane hatte anfangs behauptet, sein Landsmann habe binnen zwei Jahren pro Woche "fünf bis sechs Kilo" geschmuggelt. Doch am zweiten Prozesstag zog der Zeuge trotz Androhung, wegen Falschaussage verhaftet zu werden, seine Aussage zurück.

"Der Zeuge war bei keiner Drogenfahrt dabei. Es ist schwierig, die Menge hochzurechnen", so der Richter. Es seien aber bei dem Zeugen "Beeinflussungsversuche" ersichtlich, womöglich habe er "Angst vor Repressalien" gehabt.

16 Monate für Mittäter

Die zwei mutmaßlichen Mittäter, sie sollen den "Boss" bei Schmuggelfahrten begleitet bzw. die Wohnung zum "Bunkern" zur Verfügung gestellt haben, erhielten jeweils 16 Monate unbedingt. Die Zeit in U-Haft angerechnet, hätten sie bereits mehr als zwei Drittel dieser Zeit abgesessen, so der Schöffensenat. Wäre das Urteil rechtskräftig geworden, hätten die Komplizen bereits freigelassen werden können. Doch soweit kam es nicht: die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. 

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28. März 2024