Ein Gedicht macht Karriere - Oberösterreichische Landeshymne wird 60

Von Klaus Huber   24.November 2012

Eine Hymne in Mundart – das ist einzigartig im gesamten deutschen Sprachraum. Am 28. November 1952 erhob der oberösterreichische Landtag drei der acht Strophen von Franz Stelzhamers Gedicht „’s Hoamátgsang“, vertont von Hans Schnopfhagen, offiziell zur Landeshymne.

Als „’s Hoamátgsang“ 78 Jahre nach dem Tod des oberösterreichischen Dichters und Novellisten (1874) und anlässlich dessen 150. Geburtstages zur Landeshymne wurde, war das Lied bereits in aller Munde. Bewusst gefördert wurde seine Verbreitung im Sinne eines Volksliedes vom 1882 gegründeten Stelzhamerbund. Der hatte sein erstes Ziel, Stelzhamers Elternhaus in Großpiesenham (Gemeinde Pramet) vor dem Verfall zu retten, bereits erreicht und widmete sich nun der Pflege der Mundartdichtung. Im Jahre 1902 zur 100. Wiederkehr des Geburtstages des Dichters hatten bereits mehr als 100 Stelzhamer-Abende stattgefunden, bei denen zum Abschluss regelmäßig „’s Hoamátgsang“ gesungen wurde.

In einem Veranstaltungsprogramm des Jahres 1936 wird angemerkt: „Hoamátgsang – oberösterreichische Volkshymne, stehend gesungen von der ganzen Versammlung“.

Ausdruck der Verbundenheit

Nach dem 2. Weltkrieg setzte sich Stelzhamerbund-Obmann Hans Commenda dafür ein, das beliebte Lied offiziell zur Landeshymne zu erklären. Schließlich sprach sich auch Landeshauptmann Heinrich Gleißner in einer Gesetzesvorlage 1952 dafür aus: „‚Hoamatgsang’ gilt schon seit vielen Jahren bei der Bevölkerung des Landes Oberösterreich als Landeshymne. Ist dieses Lied doch längst zum Volkslied geworden, das bei allen feierlichen Anlässen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Lande Oberösterreich gesungen wird. Alle maßgeblichen Kulturorganisationen im Lande haben sich dafür ausgesprochen, dass der ‚Hoamatgsang‘ die offizielle Landeshymne wird, so wie in gleicher Weise die jüngst verstorbene Tochter Franz Stelzhamers, Frau Rosa Kuntschik-Stelzhamer, und die Nachfahren des Komponisten Hans Schnopfhagen diese Absicht begrüßt haben.“

Von der Melodie zur Hymne

Hans Schnopfhagen, 1845 in Oberneukirchen geboren, hatte schon als 22-jähriger „Unterlehrer“ in Leonfelden den Bezirksrichter Hans Zötl kennen gelernt. Zötl war ein glühender Verehrer Stelzhamers und gewann Schnopfhagen bald als Mitarbeiter des Stelzhamerbundes. Schnopfhagen vertonte in dieser Zeit viele Gedichte, die in der bekannten Mundartreihe „Aus dá Hoamát“ veröffentlicht werden sollten. 1884 schrieb er eine besonders einfühlsame Melodie zum Stelzhamer-Gedicht „Dá gehát Schuastá“:

„I rais’ hi , i rais’ he, i rais’ a, i rais’ zue: Und i bi hald ‘n geháten Schuestá sein Bue.“

In leichter lesbarer Mundart-Schreibweise liest sich die Textpassage so: „I roas hi, i roas her, i roas a(b), i roas zua: und i bi halt en gehatn Schuasta sei Bua.“

Die Melodie begeisterte Zötl. Er schlug Schnopfhagen aber vor, sie dem rhythmisch ebenfalls passenden Gedicht „’s Haimátgsang“ zu unterlegen; Stelzhamer hatte „Haimát“ geschrieben, erst später wurde daraus „Hoamat“. Das neue Lied wurde sehr rasch verbreitet, noch zu Lebzeiten des Komponisten wurde daraus ein Volkslied. Und in diesem Genre hat „Rechtschreibung“ keinen Platz (siehe Kästen unten).

Die letzte Strophe der Vertonung ließ Hans Zötl gesperrt drucken, sie erhält damit besondere Bedeutung. Besonders seit der Zeit von Josef Ratzenböck als Landeshauptmann von Oberösterreich werden bei offiziellen Anlässen stets alle drei Strophen gesungen, denn Ratzenböck bestand darauf: „Das dauert nur 35 Sekunden länger, so viel Zeit haben wir immer. Die dritte Strophe ist die schönste.“

 

60 Jahre ist es her, seit „’s Hoamatgsang“ am 28. November 1952 zur Landeshymne erklärt wurde. Mit dem Stelzhamerbund begeht das Land Oberösterreich das Jubiläum am 28. November mit einem Festakt. Obwohl Stelzhamer als wichtigster Vertreter der Mundartdichtung gilt, finden seine in hochdeutsch verfassten Werke kaum Beachtung. Bis 1842 verdiente er sich als Journalist. Seinen Lebensabend verbrachte er mit einem Ehrensold des Landes Oberösterreich in gesicherten Verhältnissen.