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Drei Jahre Prozess um Obsorge und kein Ende

19.Juni 2010

Zwei Geschiedene streiten seit drei Jahren um das Sorgerecht für den Sohn Walter (Name geändert). Der Siebenjährige ist seit eineinhalb Jahren bei der Mutter. Diese suchte vor zwei Jahren einen Mitarbeiter des beschuldigten Salzburger Gutachters auf, der bei dem Kind das seltene „Aspergersyndrom“, eine Autismus-Form, feststellte.

Mit krassen Folgen: Der Bub wird bis heute in einem heilpädagogischen Kindergarten gemeinsam mit schwerstbehinderten Kindern betreut. Im Obsorgeprozess attestierte der nun wegen Betrugs verdächtigte Gutachter dem Kindesvater eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“. Der Psychologe soll dabei die Testwerte manipuliert haben. Daraufhin sprach die Richterin das Kind der Mutter zu. Der Vater berief dagegen aber erfolgreich. Ein neues Gutachten wurde eingeholt, durch den Jugendpsychiater Werner Gerstl.

Seine Expertise steht im krassen Gegensatz zu bisherigen Meinungen: Bei dem Buben würde kein Aspergersyndrom vorliegen. Der Vater habe „mit Sicherheit keine narzisstische Persönlichkeitsstörung“. Gerstl hält den Buben für normal entwickelt, er sei aber durch den Scheidungshintergrund traumatisiert. Gerstl warnt vor einer weiteren Betreuung mit Schwerstbehinderten und empfiehlt die Obsorge durch den Vater. Ein Ende des Obsorgeprozesses ist nicht in Sicht. (staro)

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25. April 2024