Das Linzer Auge ist Geschichte und ein Fall für den Gerichtsgutachter

Von Von Sabine Novak   08.Juni 2010

„Schließlich geht es um die Frage, was die Ursache war, dass die Plattform beim Hochwasser weggerissen wurde, ob jemand etwas falsch gemacht hat, wer dann die Rechnung für die Bergung bekommt. Oder war gar nur die böse Donau-nixe schuld?“, sagt der Präsident der Architektenkammer Rudolf Kolbe, der als Initiator des Projekts gilt. Daher wird er heute seinem Architektengremium vorschlagen, einen gerichtlichen Gutachter zu bezahlen. „Wir wollen ja nicht den Vorwurf bekommen, dass ein Gutachter von uns befangen wäre“, sagt der Präsident.

„Für eine Reparatur ist kein Geld da“, sagt der Initiator. Der Kulturreferent der Stadt Linz, Vizebürgermeister Erich Watzl, dazu: „Die Architektenkammer hat schon genug Lehrgeld bezahlt. Das Hochwasser war ein Wink mit dem Zaunpfahl, den man ernst nehmen und das Schicksal nicht herausfordern sollte. Das Linzer Auge war ein temporäres Projekt.“

50.000 Euro hat die Stadt Linz dafür aus dem Linz09-Budget beigesteuert. Die noch zurückbehaltenen 20.000 Euro wird der Aufsichtsrat der Linz09-Gesellschaft heute voraussichtlich nicht freigeben.

Insgesamt etwa 50.000 Euro haben laut dem Linzer Bürgermeister Franz Dobusch auch die beiden Sponsoren Energie AG und Raika für die schwimmende Plattform zugesagt. Bezahlt wurde bisher etwa die Hälfte des Betrages.

Zuletzt Publikumsmagnet

Von einem Elektromotor angetrieben, hatte sich die schwimmende Plattform nach einer Pleiten-Pech-und-Pannenserie laut Architektenkammer „zu einem „Publikumsmagneten entwickelt“ – bis die Flut diesen dahinraffte. „Im Juli hätten wir als Stadt das Linzer Auge von der Kammer übernehmen sollen“, sagt Dobusch.

So bleibt der Abtransport des ramponierten Kulturobjekts an der Architektenkammer hängen. Die Reling ist weggerissen, die Elektronik kaputt, an einer Seite ist die „Außenhaut“ der fast 60 Tonnen schweren Plattform eingerissen. Wohin es gebracht wird, ist noch nicht entschieden.

Das Linzer Auge beschäftigt auch die Polizei. Die Beamten haben einen Akt wegen Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung angelegt, weil die Plattform von der Flut weggerissen wurde. Aber laut Auskunft der Berufsfeuerwehr sei die Gefahr nicht groß gewesen, weil die Konstruktion rasch gesichert werden konnte.