Darf Ischler Arzt nach Hause? Entscheidung in dieser Woche
DUBAI. Vermittler des Außenamtes verhandelten bis gestern in Dubai, um dem wegen Mordes angeklagten Bad Ischler Arzt Eugen Adelsmayr die Ausreise zu ermöglichen. Die Entscheidung fällt in den kommenden Tagen. Seine Familie gibt die Hoffnung nicht auf.
Nach einem mehrtägigen Verhandlungsmarathon reisten die beiden Spitzenbeamten des Außenamts gestern wieder ab. Es waren vor allem drei Ziele, die sie in Dubai verfolgten.
1. Eugen Adelsmayr die vorübergehende humanitäre Ausreise zu ermöglichen, damit er seine kranke Frau pflegen kann.
2. Bereiteten sie gemeinsam mit den Anwälten Adelsmayr für den nächsten Gerichtstermin vor.
3. Koordinierten sie die Institutionen, wie Ärzteverbände oder Amnesty International, die ihre Unterstützung zugesichert haben.
Der wichtigste dieser drei Punkte ist die vorübergehende Ausreise. Zahlreiche Szenarien, die dies ermöglichen könnten, wurden in den vergangenen Tagen und Wochen durchgespielt. Eine Verpflichtungserklärung des Arztes, zum nächsten Prozesstermin zurückzukehren, lehnten die Behörden in Dubai ab. Zu schwer würden die Anschuldigungen gegen den Bad Ischler wiegen.
Auch die Idee, dass Österreich für ihn bürgen könnte, wurde verworfen. „Die Republik kann eine solche Erklärung nicht unterschreiben, weil wir ihn nicht gegen seinen Willen zur Rückkehr zwingen dürften“, stellt Außenamtssprecher Peter Launsky-Tieffenthal klar.
Nun zeichnet sich aber eine diplomatische Lösung ab. „Wir verhandelten mit Scheich Rashid Al Maktum und er zeigte Verständnis für die komplizierte Situation.“
Die Möglichkeit einer vorübergehenden humanitären Ausreise wird nun von den Behörden geprüft. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet. „Alle Beteiligten wollen so schnell es geht arbeiten“, sagt Launsky-Tieffenthal.
In Bad Ischl hofft die Familie weiter. „Die Beziehungen innerhalb der Familie wurden auf eine harte Probe gestellt und wir rücken näher zusammen. Der Optimismus geht uns nicht verloren“, sagt Sohn Tassilo Adelsmayr. Seiner kranken Mutter geht es „den Umständen entsprechend gut“.
Die Vorwürfe gegen Eugen Adelsmayr
Der 50-jährige Oberösterreicher soll eine Order ausgegeben haben, wonach ein pakistanischer Patient im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden dürfe. Mehrfach hörte das Herz des Verletzten zu schlagen auf, bevor er verstarb. Adelsmayr sei zum Zeitpunkt des Todes bereits seit 36 Stunden nicht mehr im Krankenhaus gewesen. Die Leiche wurde nicht obduziert, trotzdem wurde er wegen Mordes angeklagt. Bei einem Schuldspruch würde er erschossen werden. Am 25. September wird der Prozess fortgesetzt.
Links:
Österreichisches Außenministerium
Rashid Hospital - Ehemaliger Arbeitgeber des Arztes
Scheich Muhammad bin Raschid Al Maktum
Webseite von Amnesty International