Buschenschank Leonding: Klage der Stadt wurde abgewiesen

Von Valentina Dirmaier   11.August 2017

Der langwierige Rechtsstreit  zwischen der Stadt Leonding und Waltraud Reisenberger-Panholzer um die Buschenschank am Gaumberg hat einen neuen Höhepunkt: Das Landesgericht Linz hat die Klage der Stadt Leonding abgewiesen - konkret ging es um das Vorverkaufsrecht der Stadt. 

550.000 Euro für Buschenschank

Der Verkauf der umstrittenen Buschenschank am Grünzug am Gaumberg artete zu einem langwierigen Rechtsstreit aus: Gegenstand des Streits ist das Vorkaufsrecht der Stadtgemeinde. Mario und Guido Steiner wollen das Grundstück um 550.000 Euro verkaufen.

Streitfall Buschenschank Leonding

Waltraud Reisenberger-Panholzer, deren Mann Besitzer des Grundstücks war, bekundete Interesse an der Liegenschaft. Bevor es zum Kaufabschluss kam, schaltete sich die Stadtgemeinde Leonding ein und wollte von ihrem Vorkaufsrecht innerhalb einer 30-tägigen Frist Gebrauch machen. 

Streit wegen Vorverkaufsrecht

Damit begann der Streit: In einer Sonder-Gemeinderatssitzung wurde der Kauf abgesegnet, ein Beschluss über die Finanzierung gefasst. Jedoch wurde die Frist laut Anwalt von Reisenberger-Panholzer am 29.3.2016 ausgelöst, die Stadt Leonding war über alle wesentlichen Tatsachen informiert.

Buschenschank Leonding: Streit geht vor Gericht weiter
OÖN-Bericht vom 27. April 2016 über den Gemeinderatsbeschluss. (OÖN)

 

"Die Stadt Leonding hat aber innerhalb der 30-tägigen Einlösungsfrist kein reales Zahlungsangebot übermittelt und wollte den Kaufvertrag nur zu abgeänderten Bedingungen abschließen", erklärt Gerald Waitz (Waitz Obermühlner Rechtsanwälte), Anwalt von Waltraud Reisenberger-Panholzer, den OÖN.