„Bundeskriminalamt hält Hand schützend über Schlepperin“
LINZ. Kein Ende in der Schlepper-Affäre um den Ex-Landtagsabgeordneten Otto Gumpinger: Gestern stand ein Anwalt vor Gericht, dem Begünstigung vorgeworfen wurde. Dessen Verteidiger Bruno Binder erhob schwere Vorwürfe in Richtung Innenministerium, die den Fall des Politikers in ein neues Licht rücken könnten.
Die Anklage warf dem Rechtsanwalt vor, die „Kronzeugin im Fall Gumpinger“, die zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilte moldawische Schlepperin Tatiana St., nur deswegen rechtlich vertreten zu haben, um Gumpinger Akten zuzuschanzen und der Frau eine eidesstattliche Erklärung abzutrotzen, mit der der damalige Obmann des Vereines „Landlerhilfe“ entlastet werden sollte. Strafrechtlich erfülle dies den Tatbestand der Begünstigung, so die Staatsanwaltschaft Linz. Der Anwalt fuhr im Prozess ein schweres juristisches Geschütz auf: Bruno Binder, Rechtsanwalt und Linzer Universitätsprofessor für öffentliches Recht.
Die Koryphäe nahm sich im Schlussplädoyer kein Blatt vor den Mund. „Alle Vorwürfe stützen sich auf die Aussagen der rechtskräftig verurteilten Schlepperin, wobei alles Belastende vom Staatsanwalt für wahr, alles Entlastende für unwahr gehalten wird.“ Dabei würden sich in ihren Aussagen nicht weniger als 93 Widersprüchlichkeiten im Akt finden. „Obwohl die Moldawierin im Herbst 2006 rechtskräftig verurteilt wurde, ist sie immer noch in Österreich, aber Minderjährige werden erbarmungslos abgeschoben. Wie gibt es das?“ Für Binder hängt der Fall Gumpinger mit der Affäre um den illegalen Handel mit Visa an einigen österreichischen Botschaften in Osteuropa zusammen. „Einige Botschaftsangehörige haben Gumpinger ja mit Begeisterung verfolgt.“
Gumpinger sei mit seinen Reiseangeboten für Osteuropäer nach Österreich „eine Art Geschäftsstörung“ für den Visahandel gewesen. Dann sei agiert worden nach dem Motto: „Dieses Nest räuchern wir aus.“ Das Bundeskriminalamt halte „die Hand schützend“ über die verurteilte Moldawierin. „Ich will aber glauben, dass sie wirklich einen großen Schlepperfall mutmaßten.“
Richter Thomas Kindermann sprach den beschuldigten Anwalt und einen mitangeklagten Dolmetscher frei.
...im Fall Fekter - Gruber und das psychiatrische Gutachten dazu: Auch Gutachter sind käuflich, denn für einen normal denkenden Menschen ist diese Expertise reines Gefälligkeitsgutachten.
...zum Posting von "mynachrichten"
wird dann genauso entscheiden, alles andere wäre Humbug
ein Schlepper oder ein Depp! In beiden Fällen hat er auf seinem Pöstchen nichts verloren gehabt!
Lange hat man nicht geglaubt, dass dieser fesche ÖVP Politiker nicht alles rein aus Nächstenliebe macht?
Auch sonst läuft nicht alles lupenrein im Land ob der Enns und Erfahrungen zeigen, dass das vielleicht nur die Spitze des Eisberges ist
http://www.ooe-behoerdenwillkuer-rechtlos.info/
Übrigens sorgt sich ein Gutachten für Privatperson Fekter gegen einen Schlachtbetrieb seltsamerweise um türkische Familien - politisch schaute es anders aus.
"Durch den Schlachtbetrieb drohten Kindern, auch wenn sie sonst an das Schlachten von Lämmern gewöhnt seien, schwere traumatische Störungen."
Wunderbar wie man differnzieren kann.
Interressant wäre, wie der(die) Gutachter(in) heißt und was noch so alles aus seiner Feder kam.
http://www.profil.at/articles/1123/560/298731/fekter-schlachtplaene
Bitte, welcher Richter hat bei so viel Widersprüchen und Paragraphen überhaupt noch die Chance, auf ein vernünftiges Ergebnis zu kommen.
Wenn dann noch Politik verstrickt ist, dann gute Nacht.