"Bürgermeister ist für Sicherheit zuständig"

22.August 2017

Bei Gefahr im Verzug trage die Verantwortung für die Sicherheit in erster Linie der Veranstalter eines solchen Festes, sagt eine Juristin der Bezirkshauptmannschaft Braunau. In zweiter Linie sei es der Bürgermeister, der bei Gefahr einen Abbruch verfügen müsse. Bei Festen mit weniger als 2500 Gästen sei der Ortschef dafür zuständig, erst bei größeren Veranstaltungen sei die BH für die Sicherheit verantwortlich, sagte die Juristin.

Deckt eine Versicherung die Schäden? "Wurde das Festzelt sachgemäß aufgestellt, ist der Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen", sagt ein Versicherungsexperte. Das heißt: Niemand haftet für Sach- und Personenschäden, selbst wenn der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe. (staro/mef)