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"Bin ein naiver Gutmensch, aber kein Schlepper"

Von OÖN   24.September 2015

Wegen schwerer Schleuserei mit einem drohenden Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Gefängnis ermittelt die bayerische Kripo seit Montag gegen einen Unternehmer aus dem Salzkammergut. Der 47-Jährige hatte beruflich in Salzburg zu tun. Als er die zu Fuß Richtung bayerische Grenze marschierenden Flüchtlinge sah, nahm er eine Familie mit dem Auto ein Stück mit. "Natürlich unentgeltlich", wie er betont.

An der Grenze wurde der Atterseer Wolfgang Wurm festgenommen und erst Stunden später wieder freigelassen. Die deutsche Exekutive wirft ihm vor, die geschleusten Menschen einer "lebensgefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" ausgesetzt zu haben, wie es im deutschen Strafrecht heißt. Der Grund: Das Flüchtlingskind sei im Auto nicht angeschnallt gewesen, sondern auf dem Schoß des Vaters gesessen.

"Ich bin vielleicht ein naiver Gutmensch, aber kein gewerblicher Schlepper. Ich habe spontan gehandelt, ohne über Konsequenzen nachzudenken", sagt der 47-Jährige. Er wollte, dass sein Fall veröffentlicht wird, um aufzuzeigen, "dass der Grad zwischen Hilfsbereitschaft und schwerer Kriminalität offenbar ein schmaler ist".

Der selbständige Produktdesigner ließ in der Nähe des Autobahnknotens Mitte eine fünfköpfige Gruppe in seinen Kombi einsteigen, um sie an die etwa zwei Kilometer entfernte Grenze zu bringen. "Das Mädchen hat Rotz und Wasser geweint. In Europa läuft vieles falsch, aber dieses Kind kann ganz sicher nichts für dieses Drama", sagt der 47-Jährige. Vier Erwachsene und das Kind stiegen ins Auto ein. "Dass das ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung war, ist mir klar."

An der Grenze wurde kontrolliert. "Ich habe die Seitenfenster heruntergekurbelt und den ersten Beamten, den ich sah, gefragt, wo ich die Flüchtlinge rauslassen kann." Wurm wurde daraufhin festgenommen, einer Leibesvisitation unterzogen, fotografiert, seine Fingerabdrücke wurden genommen und er selbst bis zum Verhör in einer Zelle angehalten. Den Vorwurf, er habe für die Fahrt Schlepperlohn kassiert, erhoben die bayerischen Polizeibeamten schlussendlich nicht.

Ob es zu einer Anklage wegen schwerer Schleuserei kommt, ist aber fraglich. "Es wurde so zur Anzeige gebracht. Was die Staatsanwaltschaft Traunstein anklagen wird, ist eine andere Frage", sagt Pressesprecher Rainer Scharf von der Bundespolizeiinspektion Rosenheim. Wie das Gerichtsverfahren verlaufe, könne die Polizei nicht beeinflussen.

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19. April 2024