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Beide Unfallopfer tot: Kein strafrechtliches Verfahren möglich

31. Mai 2011, 00:04 Uhr
Beide Unfallopfer tot: Kein strafrechtliches Verfahren möglich
Gedenken an der Unfallstelle (Reisecker) Bild: reisecker

LINZ. Die Chance für eine Strafverfolgung durch die Behörden erlischt automatisch mit dem Tod eines möglichen Verdächtigen. Daher hat die Staatsanwaltschaft auch sofort beide Leichen freigegeben und keine Obduktion angeordnet.

LINZ. Die Chance für eine Strafverfolgung durch die Behörden erlischt automatisch mit dem Tod eines möglichen Verdächtigen. Daher hat die Staatsanwaltschaft auch sofort beide Leichen freigegeben und keine Obduktion angeordnet.

Nachdem es kein strafrechtliches Urteil gibt, weil die beiden Betroffenen des Unfalles tot sind, ist ein zivilrechtlicher Regress nicht möglich. Die Hinterbliebenen erhalten Gelder ausschließlich von der Versicherung oder vom Staat in Form einer Witwen- oder Waisenrente.

„Ein Regress bei Angehörigen ist auch nicht möglich, weil es keine Sippenhaftung gibt“, sagen Zivilrechtsexperten auf die Frage, ob man sich an Hinterbliebenen schadlos halten könne. Die Versicherung kann zwar den Unfallhergang durch einen Sachverständigen untersuchen lassen, sie kann aber keine verpflichtende Obduktion veranlassen. Dies ist nur dem Gericht oder der Sanitätsbehörde (kann in beiden Fällen nicht verweigert werden) möglich.

Die Polizei ermittelt jetzt trotzdem: Es könnte auch ein Defekt an einem Fahrzeug vorliegen. Dafür könnte dann der Hersteller oder die Werkstatt haftbar gemacht werden. (luke)

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