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Bei internationalem Haftbefehl droht Adelsmayr Verfahren in Österreich

Von hie/kri   24.Oktober 2012

Noch ist das Urteil „lebenslange Haft“ gegen den Bad Ischler Arzt Eugen Adelsmayr nicht rechtskräftig. Vier Wochen Zeit hat die Staatsanwaltschaft in Dubai, um dagegen Einspruch zu erheben. Falls der Berufung statt gegeben würde, wäre das Ergebnis die Todesstrafe. Solange sich Adelsmayr in Österreich aufhält, hätte er nichts zu befürchten. Doch welche Folgen könnte es bei Auslandsreisen haben? Dazu die wichtigsten Fragen:

1 Kann Eugen Adelsmayr ungehindert reisen? Im Inland auf jeden Fall. Österreich liefert keine Staatsbürger aus, das ist in der Verfassung festgelegt. Auch bei den meisten europäischen Staaten kann man davon ausgehen, dass sie das Verfahren in Dubai für nicht korrekt erachten.

2 Wann kann es für Adelsmayr gefährlich werden? Grundsätzlich besteht bei einer Ausreise keine Rechtssicherheit. Jeder Staat kann befinden, ob er einen internationalen Haftbefehl weiterverfolgt.

3 Was, wenn Dubai einen internationalen Haftbefehl ausstellt? Das wäre Grundlage dafür, dass andere Staaten sich mit dem Urteil beschäftigen. In Österreich könnte er ein eigenes Verfahren nach sich ziehen, etwa wegen fahrlässiger Tötung.

4 Was würde ein Verfahren in Österreich bewirken? Eine Einstellung eines solchen Verfahrens oder ein Freispruch würde eine Sperrwirkung und ein Auslieferungsverbot aus allen EU-Staaten bedeuten.

5 Was passiert, wenn das Urteil in die Todesstrafe umgewandelt wird? Dann wird Adelsmayr aus der EU keinesfalls ausgeliefert. „Die Diplomatie muss alles tun, um das Urteil zu beseitigen“, sagt der Wiener Strafrechts-Experte Frank Höpfel. Sonst könneAdelsmayr außerhalb Europas jederzeit festgenommen werden. Ob er dann ausgeliefert werden würde, hänge davon ab, „ob das jeweilige Land ein Auslieferungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet hat“. Aber auch die Auslieferung aus völkerrechtlichen Erwägungen sei dann möglich. Etwa in den USA.

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