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Ausgedämpft: Neues Tabakgesetz in Kraft

26.Juni 2010

Von den Wirten verlangt das Gesetz Trennwände und Türen. In Oberösterreich nutzten 2000 Gastronomen das vom Gesetzgeber gewährte Zeitfenster, um bis 1. Juli die vorgeschriebenen Umbauten vorzunehmen. Für kleine Betriebe gibt es Ausnahmen. In Lokalen unter 50 Quadratmetern kann auch weiterhin ungestört geraucht werden. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Zur Kasse gebeten werden auch Raucher, sollten sie die neuen Vorschriften missachten.

Gefahr droht den Wirten von militanten Nichtraucherorganisationen. Bereits vor Inkrafttreten der Übergangsfrist deckten Vertreter von Schutzgemeinschaften die Behörden mit Anzeigen ein. Mit Stichtag 1. Juli wartet auf die Bezirksbehörden eine Flut neuer Meldungen, denen bei begründetem Verdacht auch nachgegangen wird. Von sich aus werden die Beamten freilich nicht aktiv.

Lungenspezialist für erweitertes Rauchverbot

„Das Gesetz reicht nicht aus. Das Wichtigste ist der Arbeitnehmerschutz. Nichtraucher dürfen nicht geschädigt werden. Daher bin ich für ein generelles Rauchverbot in Lokalen“, sagt Primar Bernhard Baumgartner vom Landeskrankenhaus Vöcklabruck. Ob die strengeren Schutzbestimmungen wohl dazu führen werden, dass weniger geraucht wird? „Das glaube ich nicht“, sagt der Lungenspezialist.

Der Vöcklabrucker Primar hat „nie regelmäßig geraucht.“ Aber er weiß durch seine Tätigkeit, wie schwierig es ist aufzuhören. „Das Suchtpotenzial ist immerhin so groß wie bei Heroin“, sagt Baumgartner.

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20. April 2024