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Anklage gegen 95-jährigen mutmaßlichen KZ-Wachmann nicht zugelassen

Von nachrichten.at/apa   21.Dezember 2018

Dies teilte das Landgericht Berlin am Freitag mit. Es seien keine belegbaren Tatsachen ersichtlich, die eine Verurteilung wahrscheinlich machten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte nach Angaben des Berliner Landgerichts sofortige Beschwerde ein, über die jetzt das Kammergericht zu entscheiden hat.

Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem Mann vor, als Angehöriger einer Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns zwischen August 1944 und Mai 1945 in mindestens 36.223 Fällen "Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord" an damaligen Inhaftierten des KZ Mauthausen geleistet zu haben. Die Staatsanwaltschaft legt dem 95-Jährigen zur Last, er habe mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfachen Tötungen fördern oder zumindest erleichtern wollen.

In der Ablehnung der Anklageschrift erläutert die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin, die Staatsanwaltschaft habe zwar die Frage der Täterschaft nicht restlos bis in alle Einzelheiten zu klären. Es müssten jedoch Tatsachen vorliegen, die nach praktischer Erfahrung zu einer Verurteilung in einer Hauptverhandlung führen können. Daran fehle es im vorliegenden Fall.

Der Angeschuldigte habe eingeräumt, Mitglied der SS gewesen zu sein, so die Schwurgerichtskammer. Er habe jedoch angegeben, das KZ Mauthausen zu keinem Zeitpunkt betreten zu haben, vielmehr habe er für kürzere Zeit in einem Außenlager und dem dazugehörigen Rüstungsbetrieb in Linz Wachdienste geleistet. Er habe zudem Unterlagen eingereicht, die seine Zugehörigkeit zu einem Bataillon belegen, das zumindest in Teilen des Tatzeitraumes im Kampfeinsatz war.

Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet.

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