Alkolenker tötete Vater von drei Kindern - Zwölf Monate Haft

Von Thomas Streif   08.November 2017

"Können Sie sich an den Unfall erinnern?", will Richterin Claudia Lechner vom 42-jährigen Angeklagten aus dem Bezirk Braunau wissen. "Nur daran, dass es gekracht hat", antwortet der Innviertler, der sich gestern vor dem Landesgericht Ried wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung verantworten musste.

1,74 Promille Alkohol hatte der Mann am Abend des 5. Juli 2017 im Blut. Trotzdem setzte er sich in sein Fahrzeug, um sich nach einem telefonischen Streit mit seiner Freundin persönlich auszureden. "Es war eine sehr blöde Idee", sagte der Angeklagte.

Motorradfahrer getötet

Kurze Zeit später kam es in Ostermiething im Bezirk Braunau zum folgenschweren Unfall. Der schwer betrunkene Innviertler geriet mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und krachte ins Motorrad des beliebten Lehrers Christoph Nussbaumer (49) aus Ostermiething, dessen Familie gestern den Prozess in der zweiten Reihe des Schwurgerichtssaals mitverfolgt. Nussbaumer hinterlässt drei Kinder.

Seit 2002 ohne Führerschein

Dass der Angeklagte seit 2002 wegen damaliger Drogenprobleme keinen Führerschein mehr besitzt, kommt erschwerend dazu, die OÖNachrichten haben berichtet. Durchschnittlich dreimal pro Woche sei er trotzdem meist mit seinem Auto unterwegs gewesen. Um "Erledigungen zu machen, einkaufen zu gehen oder Grünschnitt wegzubringen", wie der Beschuldigte einräumt. Seit dem Unfall habe er aber kein Fahrzeug mehr gelenkt.

"Ich bin jetzt noch geschockt, es tut mir alles so leid", sagt er zu Richterin Lechner. "Ich hätte mir nie gedacht, dass so etwas passiert. Man soll nicht rauschig mit dem Auto fahren", so die zu späte Einsicht des Beschuldigten.

Er könne sich mittlerweile gut in die Situation der hinterbliebenen Familie versetzen. "Meine Freundin hatte einen Unfall mit einem Alkoholisierten, seither ist sie arbeitsunfähig."

Die Zweifel des Verteidigers, der ein grobes Vergehen in Frage stellt, kann Staatsanwältin Petra Stranzinger nicht nachvollziehen. "Für mich ist der Tatbestand einer grob fahrlässigen Tötung zweifelsohne erfüllt."

Das letzte Wort hat der Angeklagte: "Es tut mir so leid, der Christoph hat drei Kinder gehabt, er ist aus meiner Gemeinde, ich bringe das alles nicht aus meinem Kopf."

Eine Fußfessel?

Der Beschuldigte wird zu zwölf Monaten Haft verurteilt, vier Monate werden unbedingt verhängt. Darüber, ob der Innviertler ein Kandidat für eine Fußfessel ist, entscheidet die Justizanstalt Ried. Da der Angeklagte allerdings derzeit keiner geregelten Arbeit nachgeht, dürften die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sein.

Die Verteidigung erbittet Bedenkzeit, die Anklägerin gibt keine Erklärung ab, der Spruch der Richterin ist daher noch nicht rechtskräftig.