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Absiedeln nach Hochwasser? 84 Prozent wollen nicht gehen

Von Philipp Hirsch   20.Dezember 2017

Langsam verblasst das Hochwasser, das Anfang Juni 2013 weite Teile Oberösterreichs verwüstet hat, zur Erinnerung.

Vielleicht ist auch das mit ein Grund dafür, dass viereinhalb Jahre nach der Katastrophe der versprochene Hochwasserschutz für das damals besonders dramatisch betroffene Eferdinger Becken immer noch nur auf dem Papier existiert.

Die betroffenen Gemeinden sind mit den Plänen des Landes unzufrieden. Hunderte Menschen sollen freiwillig abgesiedelt werden. Dass sie ihre angestammte Heimat gegen die Zahlung einer Entschädigung verlassen und ihre Häuser schleifen sollen, sieht die überwiegende Mehrheit der Betroffenen aber nicht ein.

Eine von den Gemeinden selbst durchgeführte Umfrage ergab, dass der Anteil "der Absiedlungswilligen nur ca. zehn Prozent beträgt", schrieben die Bürgermeister von Ottensheim, Feldkirchen, Hartkirchen, Pupping, Fraham, Goldwörth, Alkoven, Walding, Aschach und Wilhering in einem gemeinsamen Brief an die Landesregierung. Im Durchschnitt aller Gemeinden wollen 84 Prozent der Betroffenen jedenfalls nicht wegziehen.

Für die Gemeindechefs zeige dieses Ergebnis klar, dass "die Richtlinien für eine freiwillige Absiedlung anzupassen sind und neue Möglichkeiten geschaffen werden müssen". Sie fordern unter anderem, jene Geldmittel, die aufgrund des niedrigen Interesses an den Absiedlungen eingespart werden, "den Gemeinden zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen".

Eigentlich hätten die Gemeinden bis 15. Dezember die Absiedlungszonen widmen sollen. Nur mit diesem Beschluss dürfen an die Absiedler die Entschädigungen (80 Prozent des Zeitwertes der Liegenschaft) ausgezahlt werden. Für diejenigen, die bleiben wollen, bedeutet die Widmung einer solchen Zone jedoch massive Einschränkungen. Häuser, die in der Zone stehen bleiben, dürften kaum noch baulich verändert werden. Darin sehen manche Betroffene eine Art der Enteignung.

Der Absiedlungsbeschluss steht in den meisten Gemeindeämtern noch aus. Das Land verschob deshalb die Frist ein weiteres Mal. Bis zum 23. März 2018 sollen die Beschlüsse nun spätestens unter Dach und Fach sein.

Was passiert mit jenen, die in den vorgesehenen Absiedlungsgebieten wohnen bleiben? "Der Katastrophenfonds würde dennoch zahlen, und natürlich würden die Einsatzkräfte auch diesen Menschen im Ernstfall beistehen", stellt Germar Campidell aus dem Büro von Landesrat Elmar Podgorschek (FP) klar.

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25. April 2024