94-Jährige von Räuber-Duo vor Wohnungstür überfallen
TRAUN. Ein wahres Schockerlebnis hatte Mittwochvormittag eine 94-jährige Frau aus Traun (Bezirk Linz-Land).
Als sie heute, Mittwoch, gegen 10.45 Uhr ihre Wohnung verlassen wollte, kam ihr ein Mann entgegen, dem sie bereits mehrmals mit Geld ausgeholfen hatte. Diesmal weigerte sie sich aber. Daraufhin trieb er sie in die Wohnung zurück und drückte sie dort zu Boden, während ein Komplize die Räume durchsuchte.
Als die Frau um Hilfe schrie, hielt ihr der Haupttäter den Mund zu. Erst nachdem sie den beiden 20 Euro überlassen hatte, suchten sie das Weite.Die Täter dürften aus dem Bettlermilieu stammen, der eine ist ca. 60 Jahre alt und Brillenträger, der andere deutlich jünger. Beide sind von auffallend schlanker Statur.
TV-Bericht: 94-Jährige in Linz überfallen
Nach den gutis sind ja Bettler arme Menschen. Dabei betteln die für eine Auftraggeber. Wenn man nichts mehr hergibt, verschwinden sie. Ist nur ein frommer Wunsch, daß mit den verschwinden.
Was wird denen schon passieren - im schlimmsten Fall eine geheizte Zelle über die Wintermonate inkl. Vollpension , Zahn-Reparatur und Einfühlsame Psychologengespräche und anschließend Mindestsicherung für Obdachlose.
CO2 ist gefährlich
besonders wenn solches Gesogs in einem kleinen Luftdichten Raum sitzt.
Nur CO2 ist gefährlich.
Für vazierende Bettler hat man just zur D€U-Osterweiterung das Meldegesetz dahingehend novelliert, dass solche Gesellen nicht wie jeder andere einen Wohnsitz, wo sie sich regelmäßig aufhalten und nächtigen, brauchen, um zu einer Meldeadresse, zB für behördliche Bescheide zwecks Sozialleistungen, zu kommen.
Es ist einfach zum k, dass es Leute gibt, die sich Gewohnheitsrecht herausnehmen, wenn man ihnen ein paarmal Gutes tut.
Wegen 20 Euro ?
Eine Wehrlose alte Dame zu überfallen , ist wohl das letzte!
Bettlerszene in Traun ist mir auch noch unbekannt
Leider bewahrheitet sich in diesem Fall ein alter Spruch, den ich aber grundsätzlich nicht für richtig halte, nur in diesem Fall trifft er leider zu: " Tua nemand nix Guates oan, dann tuat dir a nemand was Schlechtes oan !" Wobei es schon klar ist, dass die doppelte Verneinung grammatikalisch in dem ersten Teil des Satzes im gemeinten Sinn nicht richtig ist, sie entspricht aber der Mundart,
Wenn man ihnen habhaft werden sollte, muss sie die volle Härte des Gesetzes treffen...
Die volle Härte des Gesetzes:
DuDu!!!
Sorry, ich vergaß:
Im Wiederholungsfall kommt der drohend erhobene Zeigefinger dazu!
die volle Härte ? Vielleicht eine bedingte Strafe, wegen schwerer Kindheit oä. .....
Österreich ist schön, komm speib... äh bleib ! 🙄😏
Wie tief kann jemand sinken?
Ich wünsche diesem Gesocks ..... Gerechtigkeit.