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68 Mal auf Ehefrau eingestochen: Kroate zu lebenslanger Haft verurteilt

Von Robert Stammler, 09. Mai 2019, 18:58 Uhr
Mordprozess in Wels Bild: Foto: laumat

WELS. Ein 45-jähriger Kroate, der am 5. März 2018 seine von ihm getrennt lebende Frau in Bad Schallerbach mit 68 Messerstichen getötet haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

„Ich habe meine Frau kaputt gemacht.“ Mit diesen Worten soll Dragan K. die beiden Polizeibeamten in Empfang genommen haben, die an der Tür zur kleinen Wohnung läuteten, die die 46-jährige Noch-Ehefrau des Kroaten in Bad Schallerbach gemietet hatte. Ein junges Paar, das nebenan wohnte, hatte die Hilferufe der Frau und Lärm aus der Nachbarwohnung gehört und daher die Exekutive alarmiert. Das war in den frühen Morgenstunden des 5. März 2018. 

In der Wohnung sahen die Beamten die Kroatin auf ihrer Couch liegen. Der Angeklagte hatte die Leiche bis zum Hals mit einer Decke zugedeckt, das Textil komplett mit Blut durchtränkt. Mindestens 68 Stiche mit einem mehr als 30 Zentimeter langen Küchenmesser in den Hals und Bauchbereich soll der Mann dem Opfer zugefügt haben, wie die Salzburger Gerichtsmedizin später herausfand. Das vermutliche Motiv: Streit ums Geld. Die Mutter der beiden gemeinsamen Kinder (damals zwölf und 18 Jahre alt) dürfte ihren tyrannischen Ehemann verlassen haben, um in Bad Schallerbach, wo sie mit Hilfe ihrer Schwester einen Job in einem Hotel bekommen hatte, ein selbständiges Leben zu führen. Im Streit soll es um den Anteil am gemeinsamen Haus in Kroatien gegangen sein. 

„Im Jahr 2018 sind laut Medienberichten in Österreich 32 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner ermordet worden. Über einen dieser Fälle müssen Sie heute entscheiden“, sagte am Donnerstagvormittag Staatsanwältin Kerstin Stadelmann in Richtung der zwölf Geschworenen, die im Welser Schwurgerichtssaal Platz genommen hatten. Die Anklägerin zeichnete im Vortrag das Bild von einer von Gewalt geprägten Ehe. Mindestens einmal im Monat soll der Mann seine Gattin geohrfeigt oder erniedrigt haben. Dass seine Frau arbeiten gehe, komme nicht in Frage, entschied der arbeitslose Maurer. Denn: „Frauen gehören in die Küche“.

Einmal soll er seiner Frau mit den Worten „Wo warst du, du Hure?“ mit der Hand ins Gesicht geschlagen und sie angespuckt haben, weil sie nicht gekocht hatte. So erzählten es jedenfalls die Tochter und die Schwester der getöteten Frau bei der Polizei. Was der Angeklagte vehement bestritt. Nie habe es Handgreiflichkeiten gegeben. Nur einmal sei ihm „unabsichtlich“ die Hand ausgekommen, sagte der Kroate vor Gericht aus.

Im Frühjahr 2017 zog die Frau schließlich aus und reiste nach Oberösterreich. Die Tochter und der Sohn blieben beim Vater in ihrer Heimat. Offen war da noch die Frage, wie es mit dem gemeinsamen Haus weitergehen solle. Die Frau wollte im angelaufenen Scheidungsprozedere, dass ihr die Hälfte überschrieben werde. Tage vor der Tat reiste der Mann mit den beiden Kindern nach Bad Schallerbach, um seine Noch-Ehefrau noch einmal für zwei Tage zu besuchen. „Wir waren zusammen einkaufen. Jede Minute mit ihr war sehr kostbar“, beschrieb der Angeklagte dieses Treffen. Schließlich fuhr er mit den Kindern wieder heim nach Kroatien, um Sohn und Tochter dort am späten Abend wieder abzuliefern. Doch mit dem Mietwagen machte er sich in der folgenden Nacht alleine erneut auf die Fahrt nach Bad Schallerbach. Wieso? 

Sie habe ihn gebeten, noch einmal „unter vier Augen“ zu sprechen, erzählte der Beschuldigte. Daher sei er gleich ohne die Kinder wieder aufgebrochen. So kam es zu dem fatalen Treffen.

Video: Ein Kroate soll seine Frau mit 68 Messerstichen getötet haben.

Kein Zweifel an Zurechnungsfähigkeit

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten, dass er gewusst habe, was er tut: "An der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt besteht kein Zweifel." Die Wahrscheinlichkeit, dass er Ähnliches wieder machen würde, sei aber nicht groß. Denn die Tat habe eine "längere konfliktreiche Vorlaufzeit" gehabt. 

Während die Verteidigerin einen Totschlag in der Tat sah, war es für die Staatsanwältin eindeutig Mord. Sie führte in ihrem Schlussplädoyer aus, dass die SIM-Karte und der Akku aus dem Handy des Angeklagten gerissen und in der Wohnung des Opfers entsorgt worden seien - und zwar wenige Minuten, bevor Nachbarn einen Hilfeschrei hörten und die Polizei riefen. Das und, dass der Angeklagte das geliehene Auto, mit dem er nach Österreich gekommen war, einfach verkauft und Papiere sowie Kennzeichen ebenfalls weggeworfen habe, spreche eindeutig für eine geplante Tat.

Die Geschworenen sahen das ebenso und sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Das Gericht befand einen "besonders hohen Handlungs- und Gesinnungsunwert" und wertete nicht einmal das Geständnis mildernd, weil dieses weder reumütig gewesen sei noch zur Wahrheitsfindung beigetragen habe.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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