6400 Euro Strafe für Professor, der Schüler beschimpfte

Von Hannes Fehringer   08.Juni 2017

Der Mathematikprofessor hat ein lautes Sprechorgan. Das wissen auch die Absolventen des Stiftsgymnasiums Kremsmünster, die ihrem Lehrer in den Maturazeitungen bescheinigen, dass er ihnen immer den Stoff gut vermittelt hat, eingefleischter FC-Bayern-Fan ist und im Laufe der Schulzeit für die meisten schon fast so etwas wie ein guter Kumpel geworden ist. Aber an der Tafel, wann so manches Rechenexempel nicht in den Kopf eines Schülers will, kann dem Mann der Geduldfaden reißen.

Dann fahren auch Worte wie „Trottel!“, „Vollkoffer!“, „Du bist ja zu allem blöd!“ und „Idiot“ aus seinem Mund. Drei Eltern war der Tonfall zu viel. Sie wollten nicht mehr länger hinnehmen, dass ihre Kinder verstört und niedergeschlagen wegen der Schelte des Lehrers vom Unterricht heimkamen, und zeigten den 56-jährigen Pädagogen an. Nachdem psychologische Gutachten über das bei den Kindern entstandene Seelenheil eingeholt wurden, klagte die Staatsanwaltschaft Steyr den Lehrer wegen „Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“ an.

"Habe das ironisch gemeint"

Die Frage von Richterin Petra Fahrenberger, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekenne, konnte der Lehrer heute Vormittag nicht mit einem Satz beantworten. Der eine oder andere “Vollkoffer„ sei ihm schon entwichen, er habe das aber “ironisch gemeint„ und auf keinen Fall “den Schüler bloßstellen und verletzten wollen„. Weil er vielleicht auch schon mit Ärger als Erzieher im Stift  in die Klasse gegangen wäre, habe er  seinen Dienst beim Stift Kremsmünster quittiert und sich nur noch auf seinen Lehrerberuf konzentriert. Dass er bei seinem Unterricht öfters “übers Ziel hinausgeschossen habe„ sei “ihm jetzt klar„, sagte er zur Richterin.

Die Eltern von zwei Buben schlossen sich als Privatbeteiligte dem Strafprozess an und forderten über ihre Anwälte 3000 bzw. 1200 Euro Schmerzensgeld für das von ihren Kindern in den Mathematikstunden erlittene seelische Leid. Weil die Gutachterin bei einem Mädchen, dem der Lehrer geraten haben soll, es solle in den Spiegel schauen, dann würde es sehen, „wie blöd es dreinschaue“, keine seelische Verletzung erkennen konnte, wurde der Lehrer in diesem Anklagepunkt freigesprochen.

Auch der Rest wurde aus der Welt geschafft. Staatsanwalt Helmuth Laimer willigte einer vom Verteidiger des Lehrers vorgeschlagenen Diversion ein. Der Mathematikprofessor gestand ein, sich gegenüber den Kindern im Ton vergriffen zu haben und hatte sich bei den Eltern entschuldigt. “Die feine englische Art war der Unterricht offenbar nicht„, sagte Richterin Fahrenberger.

6400 Euro Strafe

Der 56-jährige Professor bezahlt binnen zwei Wochen 6400 Euro Geldbuße an den Staat, wobei in die Summe die Gerichts- und Gutachterkosten schon eingerechnet sind. Dann wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt, was für ihn den Vorteil hat, dass sein Dienstgeber auch keinen Anlass mehr zu einem Disziplinarverfahren hat. Sein Einverständnis zu dem in der Strafprozessordnung für solche Fälle vorgesehenen Deal bekundete der Lehrer mit einem lauten, strammen “Jawohl!„ Wenn er in Hinkunft Schüler wegen Rechenfehler tadeln müsse, werde er seine Zunge besser hüten. Die Forderung der Eltern nach Schmerzensgeld hat das Gericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen.