45 Mal ohne Führerschein erwischt: Bosnier aus Österreich ausgewiesen

Von Gabriel Egger   23.Februar 2019

Zum ersten Mal fiel er 2014 auf. Der Bosnier, der seit seiner Geburt in Österreich lebt, war damals 18 Jahre jung, als er im Bezirk Vöcklabruck ohne Führerschein in eine Verkehrskontrolle geriet. Er bekam eine Verwaltungsstrafe, ernst nahm er sie aber offenbar nicht.

Denn schon wenige Wochen später saß er erneut ohne Lenkberechtigung am Steuer. "Es war für ihn nie ein Thema, einfach den Führerschein zu machen", sagt Johannes Beer, Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. Mittlerweile entwickelte sich ein Teufelskreis: Für jedes derartige Vergehen wurde der Bosnier drei Monate lang für den Führerscheinantritt gesperrt. Also fuhr er einfach ohne weiter. Wie oft er dabei ungestraft davonkam, ist unklar.

Bis Februar 2019 wurde er jedenfalls 43 weitere Male am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt. Weil diese auch noch tiefer gelegt und mit breiteren Reifen ausgestattet wurden, hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits Verwaltungsstrafen in der Höhe von 135.000 Euro angesammelt.

Verdacht des Betrugs

Drei Jahre und drei Wochen hätte er zudem an Freiheitsstrafen im Gefängnis absitzen müssen. Und obwohl er seine Haftstrafen teilweise auch verbüßte, war kein Ende in Sicht: "Eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen ist bei Verwaltungsdelikten unzulässig. Zwischen zwei Haftantritten müssen außerdem sechs Monate vergehen", sagt Beer. Weil der mittlerweile 23-Jährige auch seine Verwaltungsstrafen nur marginal abbezahlte und zudem des gewerbsmäßigen Betrugs verdächtigt wurde, zog das Bundesamt für Fremdenverkehr und Asylwesen nun die Reißleine: Der Bosnier wurde aus Österreich ausgewiesen. Die Verjährung seiner Strafen tritt während des Auslandsaufenthaltes nicht ein.

"Das muss eine Warnung sein"

Derartige Fälle sind Beer nicht neu, obwohl sie "nur äußerst selten" vorkommen. Ein Unbelehrbarer sei 23 Mal ohne Führerschein am Steuer eines Autos angehalten worden, bevor er vor wenigen Jahren freiwillig in die Türkei ausreiste.

"Solche Fälle müssen eine Warnung sein. Die landläufig verbreitete Meinung, das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Berechtigung habe keine nachhaltigen Konsequenzen, ist falsch", sagt Beer. Diese Konsequenzen seien aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht immer kurzfristig, aber mittel- und langfristig spürbar.

 

Welche Strafen Lenkern ohne Führerschein drohen

 

Die Dunkelziffer ist hoch. Wie viele Lenker sich in Österreich ohne Berechtigung ans Steuer setzen, können weder Polizei oder Verkehrsclubs, noch das Verkehrsministerium genau sagen. Eines ist aber belegbar: Pro Jahr werden österreichweit rund tausend Unfälle mit Personenschaden von Fahrzeuglenkern, die keinen Führerschein besitzen, verursacht.

Ein Großteil davon sind Lenker, denen der Führerschein zuvor abgenommen worden war. Aber auch Jugendliche, die ihre Mopeds „auffrisiert“ haben und deshalb einen A-Führerschein für ihre Zweiräder vorweisen müssten, fallen unter den Strafrahmen. Und dieser reicht von 363 bis 2180 Euro. Bei der dritten Anzeige kann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen verhängt werden.

Fährt man nach dem Entzug der Lenkerberechtigung weiter, muss man mit einer Mindeststrafe von 767 Euro rechnen.

„Es droht vor allem auch die Leistungsfreiheit von Versicherungen im Schadensfall“, sagt Johannes Beer, Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. Ausländische Mitbürger hätten außerdem damit zu rechnen, dass nicht nur Gerichtsdelikte, sondern eine Vielzahl an derartigen Verwaltungsübertretungen ebenfalls zu einer Ausweisung führen können.