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4 Fragen an ... Michael Tischlinger

10. Februar 2010, 00:04 Uhr
Michael Tischlinger
Bild: Weihbold

Was unternimmt die Behörde gegen rechtsextreme Auswüchse? Die OÖN befragten dazu Michael Tischlinger, den Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

OON: Ist es strafbar, mit NS-Kleidung ein Konzentrationslager zu betreten?

Tischlinger: Zuerst müssen wir den Bericht der Gedenkstätten-Verwaltung abwarten. Strafbar ist eindeutiges NS-Gedankengut in Form von Hakenkreuzen, Mutterkreuzen und SS-Runen.

OÖN: Eine der Besucherinnen trug auf ihrem T-Shirt die Aufschrift „Ich hab Bock auf Nazis“. Damit ist doch alles gesagt?

Tischlinger: Das ist noch kein verbotener Spruch, so sehr man das auch bedauern mag. Politisch hinterfragbar ist es allemal, diese Outfits sind problematisch. Gegen einschlägige Gesetze verstoßen sie aber nicht. Gerade bei Gerichten kann man nur das verwerten, was auch strafbar ist.

OÖN: Seit langem beobachten Sie die rechtsextreme Szene. Im Vorjahr gab es die Störaktion gegen KZ-Überlebende in Ebensee. Die Gedenkstätte Mauthausen wurde mit Nazi-Parolen besprüht. All das weckt den Eindruck eines zunehmenden Rechtsextremismus.

Tischlinger: Dieser Eindruck deckt sich nicht mit unseren Erfahrungen. Die Anzahl der Verstöße nach dem Verbotsgesetz ist seit Jahren konstant und bewegt sich im zweistelligen Bereich.

OÖN: Wo kann man rechtsextreme Verstöße melden, wenn sie einem auffallen?

Tischlinger: Beim Innenministerium gibt es die Meldestelle NS-Wiederbetätigung. Jedem, der dort anruft, ist Anonymität zugesichert.

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1  Kommentar
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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 16.02.2010 12:42

über sich & seine Schotter-Stasi-Behörde.

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