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33-Jähriger verkaufte gestohlene Krebsmedikamente im Darknet

Von nachrichten.at/apa   07.August 2020

In der Verhandlung gestand der Angeklagte, zwischen 22. Oktober und 18. Dezember 2019 aus einem Kühllager seines Arbeitgebers zwei Mal Fläschchen eines teuren onkologischen Medikamentes gestohlen zu haben. Zuerst 62 Stück, später 160. Er brachte sie im Rucksack nach Hause. Dort lagerte er einen Teil im Kühlschrank, einen weiteren brachte er zu einem Bekannten nach Deutschland. Das Diebesgut wollte er verkaufen. Er rechnete mit einem Erlös von rund einer halben Million Euro.

Mann fand keine Abnehmer

Allerdings fand er keine Käufer obwohl er dazu auch im Darknet suchte sowie Kontakte nach Osteuropa nützen wollte. Zwei Probefläschchen schickte er in die Ukraine. Sie sind verschwunden. Der Rest wurde sichergestellt und danach entsorgt, weil nicht garantiert werden konnte, dass die Kühlkette nicht unterbrochen worden war und sie damit unwirksam geworden seien.

Als Motiv nannte er, sein Dienstgeber habe ein Leumundszeugnis verlangt, wegen mehrerer Vorstrafen in Deutschland hätte er wohl die Beschäftigung verloren. Dann wären seine Pläne, mit seiner Lebensgefährtin ein neues Leben ohne Kriminalität zu beginnen, gescheitert. Sogar eine Hochzeit sei schon geplant gewesen. In der Arbeitslosigkeit hätte er mit dem geplanten Verkauf wenigstens Geld gehabt. Sein Verteidiger bezweifelte, dass die Fläschchen im Verkauf pro Stück im Durchschnitt 3.000 Euro kosten.

Der Gesamtwert betrage demnach nicht die in der Anklage genannten 666.000 Euro. Dem widersprach das bestohlene Unternehmen. Das Gericht holte dazu auch selbst Informationen ein. Zuletzt hielt es fest, dass der Wert des Diebesgutes nicht konkret feststellbar sei, jedoch die juristisch relevante Grenze von 300.000 Euro überschreite.

Verfahren wegen Cannabisplantage eingestellt

Der Angeklagte wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls schuldig gesprochen. Bei Bemessung der Strafe - der Rahmen für dieses Delikt beträgt zwischen einem und zehn Jahre - wurde unter anderem das Geständnis mildernd gewertet. Erschwerend waren Vorstrafen. Es handle sich bei ihm nicht um einen "Schwerstkriminellen", jedoch sei seine Tat absolut verwerflich gewesen, urteilte das Gericht und sprach die Haftstrafe unbedingt aus. Der 33-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - somit nicht rechtskräftig.

Darüber hinaus befasste sich das Gericht mit einer Cannabis-Indoorplantage mit 36 Pflanzen von hoher Qualität, die er und seine 30-jährige Freundin zu verantworten haben. Es kam zur Einschätzung, es sei nicht mit der rechtlich erforderlichen Sicherheit erwiesen, dass das Suchtgift nicht für den Eigenbedarf bestimmt war. Das Verfahren wurde eingestellt - jedoch nur vorläufig und mit einer Probezeit von zwei Jahren.

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19. April 2024