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33-Jährige schlug Grapscher ins Gesicht: Freispruch

Von nachrichten.at   07.Mai 2018

 

Der Mann, dem die Frau durch den Schlag die Nase gebrochen hatte,  war wegen sexueller Belästigung angeklagt. 

Darüber, was sich in der Nacht auf den 9. Dezember 2017 in dem Lokal im Linzer Stadtteil Ebelsberg abgespielt haben soll, gingen die Versionen der beiden Angeklagten recht weit auseinander. 

Die 33-Jährige gab an, der Mann habe ihr an die Brust und zwischen die Beine gegriffen, als sie an der Bar stand. Ihr Freund, mit dem sie den Abend verbrachte, war zum dem Zeitpunkt gerade auf der Toilette. Als er zurückkam, habe sie ihm gesagt, dass sie nach Hause gehen wolle.

Draußen vor der Türe haben sie den mutmaßlichen Grapscher wieder gesehen. Als er sie erneut belästigt habe, habe sie ihn weggeschubst. Er habe aber noch immer nicht aufgegeben. Daraufhin habe sie ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. „Es tut mir leid, dass ich dir die Nase gebrochen habe. Ich hoffe, es geht dir bald wieder besser. Aber ich muss mich auch wehren“, sagt sie vor Gericht zu dem 42-Jährigen. 

Dieser hingegen sagte aus, er sei mit der Frau und deren Lebensgefährten in der Bar in Streit geraten. Er habe deshalb das Lokal verlassen, doch das Paar sei ihm gefolgt. Die Frau „ist von hinten auf mich draufgesprungen. Sie hat mir ein Bein gestellt und mich zu Fall gebracht. Als ich mich wieder aufrichten wollte, hat sie mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen.“ Nach dem Vorfall rief er selbst die Polizei.

Richterin Ursula Eichler sprach den Mann, der vor kurzem wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war, jedoch schuldig: Er muss 1800 Euro Geldstrafe zahlen. Der 42-jährige erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. 

Die 33-Jährige wurde hingegen rechtskräftig freigesprochen. Der Schlag sei eine Notwehrhandlung gewesen, sagte die Richterin. 

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25. April 2024