33-Jährige schlug Grapscher ins Gesicht: Freispruch
LINZ. Eine 33-Jährige, die einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll, wurde am Montag vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Der 42-Jährige, der sie begrapscht haben soll, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Mann, dem die Frau durch den Schlag die Nase gebrochen hatte, war wegen sexueller Belästigung angeklagt.
Darüber, was sich in der Nacht auf den 9. Dezember 2017 in dem Lokal im Linzer Stadtteil Ebelsberg abgespielt haben soll, gingen die Versionen der beiden Angeklagten recht weit auseinander.
Die 33-Jährige gab an, der Mann habe ihr an die Brust und zwischen die Beine gegriffen, als sie an der Bar stand. Ihr Freund, mit dem sie den Abend verbrachte, war zum dem Zeitpunkt gerade auf der Toilette. Als er zurückkam, habe sie ihm gesagt, dass sie nach Hause gehen wolle.
Draußen vor der Türe haben sie den mutmaßlichen Grapscher wieder gesehen. Als er sie erneut belästigt habe, habe sie ihn weggeschubst. Er habe aber noch immer nicht aufgegeben. Daraufhin habe sie ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. „Es tut mir leid, dass ich dir die Nase gebrochen habe. Ich hoffe, es geht dir bald wieder besser. Aber ich muss mich auch wehren“, sagt sie vor Gericht zu dem 42-Jährigen.
Dieser hingegen sagte aus, er sei mit der Frau und deren Lebensgefährten in der Bar in Streit geraten. Er habe deshalb das Lokal verlassen, doch das Paar sei ihm gefolgt. Die Frau „ist von hinten auf mich draufgesprungen. Sie hat mir ein Bein gestellt und mich zu Fall gebracht. Als ich mich wieder aufrichten wollte, hat sie mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen.“ Nach dem Vorfall rief er selbst die Polizei.
Richterin Ursula Eichler sprach den Mann, der vor kurzem wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden war, jedoch schuldig: Er muss 1800 Euro Geldstrafe zahlen. Der 42-jährige erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Die 33-Jährige wurde hingegen rechtskräftig freigesprochen. Der Schlag sei eine Notwehrhandlung gewesen, sagte die Richterin.
Bin ich wirklich der Einzige, der hier Bedenken hat? Begrapscht am. Busen und zwischen den Beinen, das zu beweisen würde es einen Zeugen brauchen. Ohne Zeugen bleibt dem Richter nur eines: einem der beiden zu glauben.
Bin ich der Einzige, der meint, dass ein Nasenbeinbruch keine Winzigkeit ist? Alternative wäre es gewesen, zurück ins Lokal zu gehen, wo der Freund sicher geholfen hätte, andere Gäste wohl auch. Und dann hätte man die Polizei rufen können.
Muss man sich überlegen, eine Frau überhaupt zu berühren, auch ohne sexuelle Absichten, wenn sie z.B. im Weg steht? Nicht jeder Körperkontakt muss ja gleich eine Belästigung sein. in 99% der Fälle wird ein Nasenbeinbruch a bisserl zu viel sein.
Peinlich und unverständlich, dass die OÖN ausgerechnet das Foto des freigesprochenen Opfers in die Zeitung geben. Damit ja jeder aus ihrem Umfeld weiß, dass SIE es ist.
Somit weiß gleich jeder, dass es sich mit der lieber nicht anlegt
40 Hiebe auf die Fußsohlen - frei nach Karl May...
Finde ich toll, wenn eine Frau lustig ist und jemanden niederschlagen möchte, braucht sie nur zu behaupten, begrabscht worden zu sein. Dann wird sie selbstverständlich frei gesprochen und das Opfer (es kann ja niemand das Gegenteil beweisen) wird verurteilt. Hoch lebe unsere Justiz.
Du bist echt ein Idiot, da fehlen mir weitere Worte.
Willkommen im Dr.-Cochran-Leistungskurs - der Platz wird schon eng...
Bravo. Bei An- bzw. Übergriffen nur nicht 'dosiert' wehren als Frau. Volle Kanne, so lernt man das auch bei den Selbstverteidigungskursen der Polizei. Die 'neuralgischen Punkte' des Mannes sollten bekannt sein...
Weil meistens kein Kopf da ist, musst tiefer ansetzen.
Ein Bravo dem Gericht und ein Bravo der bedauernswerten Dame. Der Nasenbruch für diesen Typen war deutlich zu wenig!!
Ich hoffe, daß dieses Urteil welches eigentlich selbstverständlich ist dazu führen wird, daß sich die Österreicher wieder mutiger gegen die zugereisten und auch einheimischen Angreifer zur Wehr setzen.
Der übelste Angriff auf den Staat erfolgt durch die Regierung - mit normalen Verbrechern werden die Leute schon selbst fertig bzw. müssen dies werden, zumal der Sicherheitslandesrat permanent dem Winterschlaf frönt.
Ich hoffe dass du vielleicht mal so gescheit wirst dass du. Icht zu jedem Thema ausländerfeindliche Parolen absonderst
Korrekturfunktion wäre gut
Aber die Täter in solchen Fällen sind überproportional oft Ausländer oder sehen Sie das tatsächlich anders?
Mit Richterin Eichler hat dieser sogg. Grapscher schon vor dem Prozess verloren. Die steht meist auf Seiten der Frauen.
Aber hier war die Sachlage wohl eindeutig.
Wobei eine Notwehrüberschreitung offensichtlich von Richtern und Richterinnen unterschiedlich definiert wird.
Seh ich auch so.
Fest hindreschen, wenn einer schon unten liegt, hat nichts mit Suppenhelden zu tun...
Nach dem Grapschen immer gleich ducken!
Dann muß man sagen, hat die Dame Glück gehabt, denn wenn sie einen so parteiischen Richter erwischt, die es angeblich nach deinem Posting gibt, dann geht's ihr schlecht - obwohl sie im Recht ist.
Notwehrüberschreitung ist ein Graubereich und keinesfalls zu rechtfertigen.
Entweder liegt Notwehrüberschreitung vor, oder eben nicht. Das Recht kennt keinen Graubereich.
So ist es! Das Recht kennt vor allem Instanzen. Und erst nach Gang durch den Instanzenweg wird sich zeigen, ob die Frau Rat recht hatte, oder schlicht overruled wird.
Ziemlich das beste Urteil der Woche.
bissl plem-plem, darf man doch sagen zu so einem kranken typen, oder?
Zu diesem Frauen Grabscher dürfen Sie alles sagen.
Danke. Gemeint war wer anderer.
Danke für die Bestätigung, dass sich der Dr.-Cochran-Leistungskurs bald größere Räumlichkeiten suchen muss:
Tofu34 (1635) 07.05.2018 13:37 Uhr
Wilde, geradezu hasserfüllte Beschimpfungen vor allem zwischen Rot und Blau gehören seit Monaten zum Politik-Abgewöhn-Programm für die Österreicher. Hier wird gegen "Arbeiterverräter" gehetzt, dort gegen "Brunnenvergifter". Gott sei Dank gibt es auch noch die intelligente Mitte
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bbcc (237) 07.05.2018 13:45 Uhr
..und du bist die intelligente Mitte?
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SRV (9092) 07.05.2018 13:55 Uhr
Kann man mit einem eindeutigen "weder - noch" beantworten...
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bbcc (237) 07.05.2018 14:01 Uhr
Offenbar!
Es tut mir leid.
Bei Ihren Problemen kann Ihnen nur noch eine therapeutische Behandlung helfen.
Ich wünsche Ihnen gute Besserung und eine rasche Genesung.
Gerechtigkeit hat gewonnen. Dem "Opfer" ein grosses SSKM!
Sie wurde freigesprochen.
Passt.
Amen.
Es ist erschreckend welches Rechtsverständnis und wie viel Sexismus hier vorherrscht.
Ohne Details zu kennen wird der Frau hier von so manchem Poster sofort Amnesie gewährt und Recht gegeben.
Was wäre im umgekehrten Fall? Eine Frau greift einem Mann auf den Hintern oder in den Brustbereich (lt. Bericht wurden keine primären Geschlechtsmerkmale berührt) und der Mann bricht ihr dafür die Nase?
Da wäre dann die Meinung hier eine ganz andere.
In Österreich ist es glücklicherweise so, dass sich Männer wie auch Frauen vor Gericht verantworten müssen wenn sie jemanden schwer verletzten. Das bedeutet weder dass sie im Unrecht waren noch dass sie verurteilt werden. Es bedeutet nur dass sie erklären müssen was vorgefallen ist.
Und dann wird (von hoffentlich unparteiischen Richtern) geklärt ob es verhältnismäßig war und ob eine Straftat vorliegt.
Hellseher?
Vor kurzem wegen eines ähnlichen
Vorfalles verurteilt!
Wiederholungstäter??
Da wird unterstellt, dass Frauen
potentielle Gewalttäterinnen seien
und auf der "me-too"- Welle süffisant
daherschwimmen?
Was für ein Frauenbild ist in ihren
paar grauen Zellen???
Darum sind wohl die Männerhäuser
voll von geschlagenen Männern?!!
Ironie off!
Unterstellt wird der Frau genau Garnichts.
Aber ich denke schon auch, das man bei solchen Geschichten durchaus einen Gedanken in diese Richtung verschwenden kann.
Es wäre ja nicht das erste Mal das ein Mann des sexuellen Übergriffes zu unrecht beschuldigt wird, was natürlich solche Taten auf keinen Fall verharmlosen/entschuldigen soll.
Ich denke in einer Emanzipierten Gesellschaft, lässt sich so ein Gedankengang durchaus verkraften.
In diesem Fall hat das Gericht ein Urteil gesprochen, somit liegen die Fakten (wenn man es so nennen will, aber mehr wird's nicht geben)auf dem Tisch.
Und wen betrifft jetzt deine Amnesie?
Glücklich iiiiist, wer vergiiiiisst ... was nicht zu ändern ist.
Schreibs in zwei Zeilen, das von der Amnestie.
die gute Nachricht zum Tage ... gut, dass eine "Richterin" die Verhandlung führte.
Jeder vernünftige Richter hätte das gleiche Urteil gefällt.
Tja, das Landesgericht wird sicher "rot-grüne Politik" machen - Herr wirf Hirn...
Siehe
SRV (9085) 07.05.2018 11:25 Uhr
jaja die rotgrünen Gerichte, ... und wenns regnet am Feiertag ist auch Rotgrün schuld, ... vielleicht solltest einmal schauen, dass du was zammenkriegst im Leben dann erlebst deutlich weniger Frust, den du dann hier im Forum ungefiltert, und zum Leidwesen aller, abgibst, ....
du bist net nur blind.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber der Schlag der Frau sieht erstens nach Notwehr aus und geschah zweitens im Affekt. Das müsste sich strafmildernd auswirken.
Ganz abgesehen davon, dass der Schlag (samt Verletzung, die wahrscheinlich nicht geplant war), absolut gerechtfertigt ist.
Müssten alle Grapscher damit rechnen, kräftig eine paniert zu bekommen, hätten wir bald ein Problem weniger.
Nein, wahrscheinlich ein paar mehr.
Zum einen steht wahrschenlich nicht jeder "Grapscher" regungslos da und lässt sich eine verpassen (wenn mich wer schlagen will wehre ich mich normalerweise) und zum anderen werden wahrscheinlich einige das ausnutzen nur um jemand anderen schlagen zu dürfen, werden halt vorher laut sagen dass die Person gegrabscht hat.
Zu ersterem könnte auch noch das "White Knight"-Syndrom dazu kommen von umstehenden Passanten, was dann wahrscheinlich in einer Schlägerei endet.
Bei zweitem kann es dann durchaus auch sein, dass man in öffentlichen Verkehrsmitteln aussteigen will, weil aber beim Ausgang eine Person mit Kopfhörern steht und des nicht mitbekommt will man sie (die Person) auf sich Aufmerksam machen, diese sieht das als angrabschen an (gibt auch solche Leute) und schlägt dich dafür, dass du nur an ihr vorbei wolltest.
Klingt alles nicht so gut, oder?
Wehren ist ja ok, aber gleich eine bleibende körperliche Verletzung?
Wenn ich an jemanden vorbei will, der mich nicht hören kann, dann tippe ich demjenigen auf die Schulter.
Ich glaube wir können uns darauf einigen, dass der Griff an Hintern oder Brust in so einer Situation völlig unnötig ist.
Insofern hinkt dieser Vergleich nicht nur, er fährt gewissermaßen im Rollstuhl.
Ich glaube er meinte dass sich eben die eine oder andere durch ein Tippen auf die Schulter auch bereits angegriffen fühlen könnte.
Echt jetzt? Also ich bin mir sicher, dass jede Frau genau weiß, wann sie begrabscht wird, oder einfach nur im Weg steht.
wenn mich wer schlagen will wehre ich mich normalerweise er wird dies vorher sagen.
ich hätte nicht anders reagiert,
hätte ihm auch eine,peng!!!
und wenn die Situation so war
verstehe ich denn momentanen
Zorn,da entwickelt man Kräfte!!!
GUT SO!!!