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32-Jähriger fasste in Linz wegen Geldwäsche 30 Monate aus

Von nachrichten.at/apa   15.April 2019

Der Angeklagte hat demnach von März bis Oktober 2018 insgesamt 102.989,41 Euro zwischen Österreich, Frankreich, Togo und der Elfenbeinküste herumtransferiert. Der Auftrag kam von unbekannten Hintermännern, die nach Einschätzung der Ermittler nach wie vor ihr Unwesen treiben. Der 32-Jährige hatte Bankomatkarten zu Konten des Betrügers, die sich dieser illegal angeeignet hatte. Damit hob er das von diesem ergaunerte Geld ab und überwies es nach Afrika. Für die Überweisungen benützte er etliche gefälschte Asylkarten sowie Konten, die er mit falscher Identität eröffnet hatte. Für seine Dienste durfte er zehn Prozent des jeweiligen Betrages behalten. Obendrein gab er Rohlinge von Ausweisen, holografische Siegel und Fotos an einen unbekannten Fälscher in Wien weiter. Auch daran verdiente er.

Zudem hat er mit gehackten Online-Bezahlkonten elf hochpreisige Mobiltelefone mit einem Verkaufswert von 11.250 Euro bestellt, die er in Elektronik-Fachmärkten abholte. Auf einem seiner Mobiltelefone stellte die Polizei auch drei Kinderpornos sicher. Im Herbst des Vorjahres wurde der Mann festgenommen. Damals war er gerade dabei, seine Wohnung aufzulassen um sich nach Afrika abzusetzen.

Vor Gericht war er umfassend geständig. Nur den Anklagepunkt im Zusammenhang mit den Kinderpornos wies er zurück. Er habe sie in einem Chat in einem sozialen Netzwerk zu diesen Thema erhalten, sie aber nicht heruntergeladen. Er sei an so etwas nicht interessiert. Aus Nachlässigkeit habe er sie nicht gleich gelöscht. Obendrein habe er nicht gewusst, dass der Besitz in Österreich verboten ist. Dem hielt das Gericht entgegen, dass er sich schon seit 2011 in Österreich aufhalte und er deshalb die Gesetzeslage kennen müsste.

Er wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Geldwäscherei, gewerbsmäßigen schweren Betruges, Fälschung besonders geschützter Urkunden, Gebrauch fremder Ausweise und pornografischer Darstellung Minderjähriger schuldig gesprochen und fasste dafür 30 Monate Haft unbedingt aus. Er nahm die Strafe an, auch der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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19. April 2024