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21 Jahre nach Mord an Kellnerin: Urteil bestätigt

08. August 2013, 00:04 Uhr
21 Jahre nach Mord an Kellnerin: Urteil bestätigt
Davor B., Angeklagter Bild: picturenews.at

LINZ. 19-Jährige in Spiellokal durch Halsstich getötet: 19 Jahre Gefängnis für Bluttat „aus völlig nichtigem Anlass“.

Endgültig 19 Jahre in Haft muss der Kroate Davor B. (45), der am 10. März 1992 in Linz die Kellnerin Monika Simmer (19) im Linzer Spiellokal „Casino Treff“ mit einem Bierglas erstochen hatte.

Wie berichtet hatte der Mann, der vor der Tat als kroatischer Polizist im Jugoslawienkrieg gegen serbische Truppen gekämpft hatte, am 5. Juni in erster Instanz 19 Jahre Haft erhalten. Gegen den Schuldspruch des Landesgerichts erhob der Angeklagte keine Nichtigkeitsbeschwerde, meldete aber Berufung gegen die Höhe der Strafe an. Gestern fand die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Linz statt.

„Warum ist die Strafe Ihrer Meinung nach zu hoch?“, wollte Günther Winsauer, der vorsitzende Richter des Senats, vom Angeklagten wissen. „Ich war bei der Tat unter starkem Alkoholeinfluss und war auch noch geprägt von den Kriegserlebnissen“, sagte der 45-Jährige, der wegen der tropischen Temperaturen im Gerichtssaal mit Jogginghose und einem ärmellosen Leibchen auf der Anklagebank Platz genommen hatte. „Es war aber keine Soldatin, der Sie im Lokal begegnet sind, sondern eine Kellnerin“, konterte der Richter. Die junge Frau hatte den Gast gebeten, wegen der Sperrstunde mit dem Spielen am Automaten Schluss zu machen. Daraufhin schlug und stach der Mann aus purer Wut zu.

„Heimtückisch und grausam“

Eine angebliche Traumatisierung durch den Krieg hatte der Kroate nach seiner Verhaftung ins Treffen geführt. Aufgrund eines gerichtspsychiatrischen Gutachtens wurde der 45-Jährige allerdings als zurechnungsfähig eingestuft. Das Erstgericht wertete die Tat als heimtückisch und grausam. Denn der Täter hatte das Opfer zuerst durch Hiebe mit einer Bierflasche und Faustschläge ins Gesicht bewusstlos geschlagen und ihr danach den Hals aufgeschnitten.

Man könne nicht mehr von einer grausamen Tatbegehung sprechen, wenn das Opfer bereits bewusstlos sei, meinte der Verteidiger des Kroaten. Auch im Fall des „Glätteisen-Mordes“ in Auberg, den der Täter als Suizid inszenieren wollte, sei so entschieden worden, sagte der Anwalt. Die Oberstaatsanwältin Ulrike Althofer betonte, dass das Verhalten des Kroaten nach der Bluttat „besonders abscheulich und pervers gewesen“ sei. Der Berufungssenat verwarf aber die Argumentation des Verteidigers. „Er sagte selbst, er schlug sich die Knöchel blutig durch seine Fausthiebe, und er hat dem Opfer noch die zerbrochene Bierflasche in die Vagina gestoßen. Aus völlig nichtigem Anlass wurde ein Mensch so zugerichtet“, sagte der Senatsvorsitzende. Die Strafe des Erstgerichts sei daher angemessen.

Mit DNA-Abgleich ausgeforscht

B. lebte nach dem Mord noch rund vier Jahre in Oberösterreich, ehe er nach Kroatien zurückkehrte. Erst als der Mann einen Benzindiebstahl in Frankreich beging, kam der Fall ins Rollen. Seine Fingerabdrücke wurden in eine Datenbank gespeist und ergaben – wie exklusiv berichtet – einen Treffer im Fall Simmer. Per DNA-Vergleich wurde der Kroate ausgeforscht und im Dezember 2012 in Slowenien verhaftet. (staro/luke)

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